151 zu 120 Abgeordneten - AfD scheitert mit Klage um größeren Saal

upday.com 2 godzin temu
In dem Streit ging es um diesen Saal im Bundestag. (Archivbild) Michael Kappeler/dpa

Die AfD-Fraktion ist mit ihrem Versuch gescheitert, sich den zweitgrößten Sitzungssaal im Bundestag zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag ab. Die SPD darf den Otto-Wels-Saal weiter nutzen, obwohl sie kleiner ist als die AfD.

Die AfD-Fraktion zählt 151 Abgeordnete und ist damit die zweitstärkste Kraft im Bundestag. Die SPD hat nur 120 Abgeordnete, nutzt aber den begehrten Otto-Wels-Saal im Reichstagsgebäude. Die AfD erhielt stattdessen den deutlich kleineren ehemaligen Saal der FDP-Fraktion.

Der Ältestenrat des Bundestages hatte im Mai mehrheitlich entschieden, dass die SPD den nach dem ehemaligen SPD-Chef Otto Wels benannten Saal behalten darf. Diese Entscheidung folgte auf die Bundestagswahl im Februar 2025.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte klar: Die Vorstellung, «der Otto-Wels-Saal entspreche als zweitgrößter Saal einer Silbermedaille, auf die sie als Zweitplatzierte der Bundestagswahl einen Anspruch habe, geht fehl». Das Grundgesetz garantiere «Mitwirkungsmöglichkeiten», keine «Erfolgsprämien».

Das Gericht befand, der Ältestenrat durfte über die Saalvergabe per Mehrheitsentscheid befinden. Eine Vergabe nach Fraktionsstärke sei nicht vorgeschrieben. Der zugewiesene Saal sei für die Größe der AfD-Fraktion geeignet. Eine Benachteiligung liege nicht vor.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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