Das Amtsgericht Hamburg hat ein Verfahren gegen zwei exilierte iranische Aktivisten eingestellt. Jasmin M. und Reza K. war vorgeworfen worden, bei einer Demonstration am 6. August 2022 vor dem Islamischen Zentrum Hamburg einen Koran verbrannt zu haben. Das Verfahren endete gegen Zahlung von je 300 Euro – die Angeklagten gelten damit als unschuldig.
Die Demo richtete sich gegen das IZH, das damals als "Blaue Moschee" mitten an der Außenalster lag. Der Verfassungsschutz hatte das Zentrum als Propagandainstrument des iranischen Regimes eingestuft. Zwei Jahre nach dem Protest verbot das Bundesinnenministerium die zugehörige Organisation.
Iranischer Druck auf deutsche Justiz
Nach der Demonstration schickte das iranische Generalkonsulat eine Verbalnote an den Hamburger Senat. Darin forderte es «ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter». Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren wegen "Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen" nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ein.
Die Angeklagten legten Einspruch gegen die zunächst verhängten Strafbefehle ein. Das führte zur Gerichtsverhandlung diese Woche.
Verteidigung kritisiert Blasphemie-Paragraph
Jasmin M. sagte vor Gericht: «Der Koran bedeutet für uns das Gesetzbuch, aufgrund dessen unsere Schwestern und Brüder hingerichtet werden.» Die Ex-Muslimin bestätigte die Aktion "zu hundert Prozent" – bestritt aber, gewusst zu haben, dass es sich um einen Koran handelte.
Ihr Anwalt argumentierte: «Religiöse Gefühle sind nicht das Schutzgut des Paragraphen 166.» Er forderte: «Protest muss weh tun.» Der Anwalt von Reza K. beantragte eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Blasphemie-Paragrafen.
Juristin warnt vor Instrumentalisierung
Rechtsanwältin Jessica Hamed kritisierte in einem Antrag an das Hamburger Gericht die Auslegung des Paragrafen 166. Sie argumentierte, die Norm schütze «subjektiv empfundene Gefühlsverletzungen gewaltgeneigter Personen».
Der Paragraf mache es möglich, «dass einzelne Personen in einem selbstständigen Akt entscheiden, dass sie sich durch das ‚Beschimpfen' ihrer Religion auch selbst als Religionsanhänger beschimpft fühlen, und in einem weiteren selbstständigen Akt meinen, deshalb ‚unfriedlich' werden zu müssen». Hamed warnte: «Sobald die betroffenen Gläubigen jedoch mit Gewalt oder Drohungen reagieren, wird dieselbe religionskritische Äußerung plötzlich zur Straftat.»
Kontext: Repression in Iran
In Iran selbst protestieren seit Ende Dezember Tausende in zahlreichen Städten gegen die Regierung. In den vergangenen Wochen hat das Regime die Repression intensiviert – Tausende Regierungskritiker wurden getötet. Das iranische Regime verhängt selbst regelmäßig lange Haftstrafen oder Todesurteile wegen angeblicher Blasphemie.
Der Polizeibericht nach der Demonstration in Hamburg notierte damals: "keine besonderen Vorkommnisse".
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.
