Das Schuhunternehmen Deichmann droht eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Gericht verkündete am Freitag eine vorläufige Rechtsauffassung, wonach Deichmann wohl nicht von der Pflicht zur Beteiligung an einem Verpackungsentsorgungssystem befreit wird. Ein Gutachten hatte zuvor ergeben, dass rund 62 Prozent der Schuhkäufer ihre Kartons aus dem Laden mitnehmen oder bei Online-Bestellungen erhalten – acht Prozentpunkte mehr als 2020.
Die Schwelle liegt bei 50 Prozent: Läge der Wert darunter, wäre Deichmann von den Entsorgungskosten befreit. Das Gutachten der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung basiert auf einer Studie aus dem Jahr 2020, die auf Wunsch des Gerichts aktualisiert wurde. Dabei besuchten die Marktforscher 20 zusätzliche Geschäfte, darunter fünf Deichmann-Filialen.
Im Kern geht es um die sogenannte Systembeteiligungspflicht – die Verpflichtung von Unternehmen, für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen zu zahlen, die bei privaten Endverbrauchern landen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Osnabrück überwacht, ob sich Firmen daran beteiligen. Deichmann hatte gegen diese Behörde geklagt.
Anwältin kritisiert Gutachten
Claudia Schoppen, Deichmanns Anwältin, zeigte sich enttäuscht von der vorläufigen Einschätzung des Gerichts. «Das klingt wie eine Urteilsverkündung», sagte sie. Sie kritisierte das Gutachten als nicht aussagekräftig und nicht repräsentativ – die Marktforscher hätten zu wenige Geschäfte besucht. Deichmann hatte eine eigene Umfrage durchgeführt, wonach 60 Prozent der Kunden die Schuhkartons im Laden lassen.
Der Richter wies diese Argumentation zurück. Deichmanns eigene Umfrage spiele für das Urteil keine Rolle, stellte er klar. Das umstrittene Gutachten sei aussagekräftig und valide. Nach der vorläufigen Bewertung zog sich die Kammer zur Beratung zurück. Das Urteil wurde noch am selben Freitag erwartet.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









