AfD-Politiker Bystron wegen Hitlergruß-Collage verurteilt

upday.com 1 tydzień temu
Bystrons Verteidiger versuchte in dessen Abwesenheit, die Vorwürfe vor Gericht mit Hilfe anderer Abbildungen zu relativieren. Peter Kneffel/dpa

Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron ist wegen der Verbreitung einer Fotomontage zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht München verhängte 90 Tagessätze zu je 125 Euro, insgesamt also 11.250 Euro.

Der Vorwurf lautet: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet hatte, «insbesondere durch die Zusammensetzung der Fotos», so die Richterin.

Bystron bleibt der Verhandlung fern

Der AfD-Politiker selbst erschien am Freitag nicht vor Gericht, sondern ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Grund für seine Abwesenheit blieb zunächst unklar.

Bystrons Verteidiger Peter Solloch sprach von einem Verfahren mit «politischen Hintergrund», bei dem es immer mehr auf die Person ankomme, die den rechten Arm ausstrecke, als auf die Geste selbst. Zur Beweisführung hatte der Anwalt Aufnahmen anderer politisch aktiver Menschen mitgebracht, auf denen diese einen Arm heben.

Details zur umstrittenen Fotomontage

Die 2022 auf Twitter verbreitete Collage zeigte unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Bystron hatte die Fotomontage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, mit der Bildunterschrift «Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!» geteilt.

Dass der AfD-Politiker den Post selbst verfasst hatte, räumte sein Verteidiger vor Gericht ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Bystron und sein Verteidiger haben eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Hintergrund des Verfahrens

Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 110 Tagessätze gefordert - damit wäre Bystron vorbestraft gewesen. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der entsprechenden Schwelle.

Zu dem Prozess war es gekommen, weil Bystron Einspruch gegen einen vom Amtsgericht München erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte. Bystron hatte das Verfahren im Vorfeld als «Diskreditierung» im zurückliegenden Europawahlkampf bezeichnet. Er zeigte sich verwundert, dass sich die Justiz für «solche parteipolitischen Spielchen instrumentalisieren lässt».

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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