Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gehälter für Berliner Landesbeamte über Jahre verfassungswidrig niedrig waren. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 neue Besoldungsregelungen schaffen. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht und betrifft den Zeitraum von 2008 bis 2020.
Betroffen sind rund 95 Prozent der Besoldungsgruppen für Landesbeamte in Berlin – darunter Polizei, Feuerwehr und Verwaltung. Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidung mit einer Verletzung des Alimentationsprinzips. Dieses verpflichtet den Dienstherrn, seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.
Nachzahlung nur für Kläger
Eine rückwirkende Nachzahlung erhalten laut Karlsruher Richtern nur die ursprünglichen Kläger im Ausgangsverfahren sowie Beamte, deren Ansprüche noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Alle anderen Berliner Landesbeamten gehen leer aus.
Andere Bundesländer betroffen
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden. Gerichte aus anderen Bundesländern haben ebenfalls Anfragen zur Rechtmäßigkeit von Beamtenbesoldung an das Bundesverfassungsgericht gestellt. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eine Prüfung der Gehälter für das Jahr 2022 beantragt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2020 geurteilt, dass Beamte mindestens 15 Prozent mehr verdienen müssen als Menschen, die Grundsicherung beziehen. Streitigkeiten um die Bezahlung von Beamten ziehen sich in vielen deutschen Bundesländern seit Jahren hin.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.










