BGH: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden

upday.com 6 godzin temu
Der Kläger meint, bei seiner Herzerkrankung handele es sich um einen Impfschaden. (Archivbild) Sebastian Kahnert/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Ärztinnen und Ärzte haften nicht persönlich für mögliche Schäden nach Corona-Schutzimpfungen. Die Verantwortung für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler trägt grundsätzlich der Staat, urteilte der dritte Zivilsenat in Karlsruhe.

Geschädigte müssen ihre Klagen gegen Bund oder Länder richten, nicht gegen die impfenden Mediziner. Das BGH-Urteil schafft damit Klarheit über die Haftungsverteilung bei Corona-Impfschäden.

Konkreter Fall vor Gericht

Ein Mann hatte seine Ärztin verklagt, nachdem ihm Ende 2021 nach einer Corona-Impfung eine Herzerkrankung diagnostiziert worden war. Er behauptete, die Impfung sei fehlerhaft verabreicht worden und er nicht ausreichend aufgeklärt worden.

Der Kläger gab an, aufgrund der Folgen nicht mehr arbeiten zu können und psychisch stark beeinträchtigt zu sein. Er forderte vor Gericht Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.

BGH bestätigt Vorinstanzen

Bereits das Landgericht Dortmund und das Oberlandesgericht Hamm hatten gegen den Kläger entschieden. Die Gerichte urteilten, die Ärztin habe bei der Impfung in hoheitlicher Funktion und damit haftungsrechtlich als Beamtin gehandelt.

Der BGH folgte dieser Rechtsprechung und wies die Revision des Klägers zurück (Az. III ZR 180/24). Dem Kläger sei es vor allem um die grundsätzliche Klärung gegangen, wer bei Corona-Impfschäden hafte.

Grundsätzliche Haftungsklärung

Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Mannes tatsächlich auf die Corona-Impfung zurückzuführen sind, wurde in dem Verfahren nicht geklärt. Richter Ulrich Herrmann betonte in der Verhandlung: Es gehe um die Frage «wer haftet, wenn».

Das Urteil schafft nun Rechtssicherheit für impfende Ärzte und zeigt Betroffenen den Klageweg gegen staatliche Stellen auf.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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