Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Donnerstag um 8:45 Uhr ein wegweisendes Urteil über die Schufa-Datenspeicherung. Die Richter entscheiden, wie lange die Wirtschaftsauskunftei Informationen über beglichene Zahlungsrückstände speichern darf. Das Urteil (Az. I ZR 97/25) könnte Millionen Verbraucher betreffen, die trotz bezahlter Schulden noch Jahre lang bei Miet- und Kreditverträgen abgelehnt werden.
Der Fall geht auf einen Kläger zurück, der Schadensersatz von der Schufa forderte. Er hatte seine Schulden nach Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid beglichen, doch die Schufa speicherte diese Informationen weiterhin jahrelang. Das Oberlandesgericht Köln gab dem Mann recht und verurteilte die Schufa zu Schadensersatz. Die Richter entschieden, dass solche Daten unmittelbar nach Begleichung der Schulden gelöscht werden müssen.
Schufas Argumentation
Die Schufa legte gegen das Kölner Urteil Revision beim BGH ein und strebt eine grundsätzliche Klärung an. Die Auskunftei argumentiert mit statistischen Risiken: Personen, die Zahlungsrückstände hatten und diese später beglichen, weisen ein mindestens zehnfach höheres Risiko für erneute Zahlungsschwierigkeiten auf als andere. Würden diese Daten gelöscht, könnten Unternehmen das Ausfallrisiko nicht mehr einschätzen und würden diese Unsicherheit voraussichtlich in die Preise ihrer Waren und Dienstleistungen einkalkulieren.
Aktuelle Speicherpraxis
Die Schufa und andere deutsche Wirtschaftsauskunfteien nutzen derzeit eigene Regeln, die der Hessische Datenschutzbeauftragte genehmigt hat. Diese sehen vor, dass Daten über beglichene Zahlungsrückstände standardmäßig drei Jahre lang gespeichert werden. In bestimmten Fällen endet die Speicherung bereits nach 18 Monaten. Eine klare gesetzliche Regelung zur Speicherdauer existiert bislang nicht.
Die lange Speicherung hat konkrete Folgen für Betroffene: Trotz beglichener Schulden werden sie häufig bei Miet- oder Kreditverträgen abgelehnt. Das BGH-Urteil wird nun festlegen, ob diese Praxis rechtmäßig ist oder ob die Schufa Daten unmittelbar nach Schuldenbegleichung löschen muss.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.




