Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor massiven Problemen beim Online-Shopping rund um Black Friday am 28. November und Cyber Monday am 1. Dezember. Fake-Shops und Retouren-Tricksereien nehmen dramatisch zu – jeder vierte Online-Käufer war bereits Betrugsopfer. Verbraucher sollten Rücksendungen sorgfältig dokumentieren und das gesetzliche Widerrufsrecht nutzen.
Die Zahlen sind alarmierend: 26 Prozent der Online-Shopper wurden laut einer Schufa-Umfrage bereits Opfer von Betrug. Etwa ein Drittel davon fiel auf Fake-Shops herein. Fast die Hälfte der Betroffenen hatte beim Kauf keinen Verdacht. Josephine Ackerman von der Schufa warnt: «Online-Betrug ist längst keine Randerscheinung mehr – er betrifft Millionen Menschen und wird zunehmend professioneller organisiert. Besonders Fakeshops zeigen, wie raffiniert Täter mittlerweile vorgehen, um Vertrauen zu erschleichen.»
Der Handelsverband Deutschland rechnet für die Black-Friday-Woche mit einem Umsatz von 5,8 Milliarden Euro – zwei Prozent weniger als im Vorjahr. Die Begeisterung sinkt: 43 Prozent der Befragten zeigen laut Yougov weniger Interesse an den Sale-Events als früher. Dennoch wollen 40 Prozent der Deutschen einkaufen.
Retouren-Fallen vor Weihnachten
Besonders tückisch sind Probleme bei Rücksendungen. Tim-Oliver Tettinger von der Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt die gängigen Maschen: «Manche Anbieter registrieren nur zwei Kleidungsstücke, obwohl die Kundin fünf zurückgeschickt hat. Andere behaupten, einzelne Teile seien getragen worden und verweigern die vollständige Erstattung.» Fehlerhafte QR-Codes führten zudem dazu, dass Pakete nicht beim Anbieter ankämen.
Die Verbraucherzentrale rät, Retouren mit Fotos und Videos zu dokumentieren – vom korrekten Verpacken bis zur Abgabe beim Versanddienstleister. Bei Streitfällen sollten Zeugen hinzugezogen werden. Besonders wichtig: Das gesetzliche Widerrufsrecht rechtzeitig nutzen. Tettinger warnt vor verlängerten Rückgabefristen der Händler: «Da es sich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist um eine freiwillige Leistung handelt, können Händler die Rückgabebedingungen grundsätzlich selbst definieren. Anders als beim Widerrufsrecht kann schon eine kleine Abweichung vom Originalzustand unter Umständen dazu führen, dass der Anbieter die Annahme verweigert.»
Black November statt Black Friday
Der Aktionstag hat sich längst zum "Black November" ausgeweitet – was Verbraucher zusätzlich verwirrt. Die tatsächlichen Ersparnisse sind überschaubar: Das Preisvergleichsportal Idealo errechnete für die vorweihnachtlichen Rabatttage im vergangenen Jahr durchschnittlich sieben Prozent Ersparnis gegenüber Normalpreisen. Viele beworbene "Rabattaktionen" bieten gar keine echten Preisnachlässe.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.










