Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag des BUND Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die Umweltschutzorganisation wollte Transporte von hochradioaktivem Atommüll von Jülich nach Ahaus verhindern. Die Transporte können nun stattfinden.
Die Transporte umfassen 152 Castor-Behälter mit rund 300.000 Kugelbrennelementen aus einem ehemaligen Versuchsreaktor. Die Strecke ist gut 170 Kilometer lang. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte die Transporte am 25. August 2025 genehmigt.
Das Gericht wies den Eilantrag sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen ab. Die Risikobewertung liege primär in der Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden, so das Gericht. Das Aktenzeichen lautet VG 10 L 474/25.
Hintergrund und Kontext
Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb. Die Kugelbrennelemente, etwa tennisballgroß, lagern derzeit in einem Zwischenlager vor Ort. Dessen Betriebsgenehmigung lief bereits 2013 aus. Der Rückbau des Reaktors läuft seit Jahren.
Positionen der Beteiligten
Der BUND hält die Transporte für nicht ausreichend sicher. Wenn der Müll nach Ahaus verlagert wird, bringe das keinen Sicherheitsgewinn, argumentiert die Organisation. Mit dem Eilantrag wollte sie die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Transportgenehmigung wiederherstellen.
Das BASE erklärte, die Gerichtsentscheidung bestätige seine Einschätzung. Die Genehmigung berücksichtige die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend. Die Transporte erfordern umfangreiche Vorbereitungen. Polizei sichert die Konvois massiv ab.
Eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich. Sie hätte keine aufschiebende Wirkung auf die Transporte. Die Berliner Gerichte sind zuständig, weil das BASE seinen Sitz in Berlin hat.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.
