DFB legt Revision gegen Urteil wegen Steuerhinterziehung ein

upday.com 7 godzin temu

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) will sich nicht mit der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung abfinden. Der Verband hat fristgerecht Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt eingelegt, das ihn zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilte.

Das Urteil war am 25. Juni gefallen und betraf die Affäre um das WM-Sommermärchen von 2006. Der DFB war ursprünglich zu 130.000 Euro verurteilt worden, 20.000 Euro wurden ihm jedoch wegen einer «rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung» erlassen.

Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht

«Eine abschließende Beurteilung der weiteren Vorgehensweise wird der DFB, wie angekündigt, nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen», teilte der größte Sportverband der Welt mit. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit.

Dem DFB war nur eine Woche Zeit geblieben, um die Revision einzulegen. Zusätzlich zur Geldstrafe muss der Verband auch die Kosten für das Verfahren tragen, wie das Landgericht am 34. Prozesstag entschieden hatte.

Staatsanwaltschaft forderte höhere Strafe

Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, in der WM-Affäre Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Sie forderte ein Bußgeld von 270.000 Euro - deutlich mehr als die verhängte Strafe.

«Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben», sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei der mehr als einstündigen Urteilsverkündung. Sie kritisierte zudem, dass der DFB bei der Aufarbeitung der Affäre ein «katastrophales Bild» abgegeben habe.

DFB bestreitet Steuerschaden für den Staat

Der DFB verwies in seiner Mitteilung darauf, dass dem Staat insgesamt kein Steuerschaden entstanden sei. Die Einnahmen aus der WM 2006 seien vollständig versteuert worden. Bei einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro hätte der steuerliche Abzug aus Sicht des Gerichts aber schon 2002 erfolgen müssen.

Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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