Die SPD präsentiert an diesem Dienstag im Bundestag ihr Konzept für eine Erbschaftsteuerreform. Das Ziel: Große Vermögen stärker besteuern, kleinere und mittlere Erbschaften entlasten. Die Union lehnt den Vorstoß umgehend ab, Familienunternehmer reagieren scharf. Ein mögliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte binnen Monaten eine Neuregelung erzwingen.
Das aktuelle System gilt über Parteigrenzen hinweg als reformbedürftig. Von 463 großen Erbschaften ab 100 Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren blieb über die Hälfte steuerfrei. Der jährliche Einnahmeverlust durch Ausnahmen beträgt 8,8 Milliarden Euro – der größte Posten im Bundessubventionsbericht. Dietmar Bartsch, Haushaltspolitiker der Linken, nennt die Erbschaftsteuer «die ungerechteste Steuer des Landes».
SPD-Plan: Lebensfreibetrag von einer Million Euro
Die SPD schlägt einen «Lebensfreibetrag» von rund einer Million Euro pro Person vor – zusammengesetzt aus 900.000 Euro für Erbschaften von Familienmitgliedern und 100.000 Euro von nicht oder entfernt Verwandten. Die bisherige Zehnjahresregel für Schenkungen entfällt. Für Unternehmen plant die SPD einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro. Firmenwerte darüber würden steuerpflichtig, die Steuerschuld könnte aber über 20 Jahre gestreckt werden.
Eigengenutzte Wohnhäuser sollen steuerfrei bleiben, auch zusätzlich zum Millionen-Freibetrag. Die SPD betont laut Bild-Zeitung: «Es ist für uns selbstverständlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber für drei Villen Erbschaftsteuer anfällt».
Union und Wirtschaft lehnen ab
Matthias Middelberg, Vize der Unionsfraktion, kontert: «Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig». Die Union sieht zwar Korrekturbedarf bei der Unternehmenserbschaft, lehnt aber den SPD-Weg ab. Sie befürchtet weitere Belastungen für mittelständische Familienbetriebe.
Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung «Familienunternehmen und Politik», kritisiert das Konzept scharf. Vertreter der Familienunternehmer reagierten empört auf die Pläne.
Hintergrund: Vermögenskonzentration durch Erbschaften
Aktuell liegen die Freibeträge bei 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro für eigene Kinder. Die Steuersätze reichen von sieben bis 50 Prozent. Eine «Verschonungsregelung» für Betriebsvermögen ermöglicht es, Vermögen ab 26 Millionen Euro künstlich zu reduzieren und so Erbschaftsteuer zu umgehen.
Die SPD-Seeheimer analysierten ein System, «in dem nicht nur Vermögen vererbt und verschenkt wird – sondern auch Chancenungleichheit, soziale Spaltung und wachsender Unmut». Studien zeigen: Erbschaften verstärken die Vermögenskonzentration, die bereits Wohlhabenden erben am häufigsten die höchsten Beträge.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer brachte im vergangenen Jahr 13,3 Milliarden Euro ein – weniger als die Tabaksteuer mit 15,6 Milliarden Euro. Die Einnahmen fließen an die Länder.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.
