Die Bundesregierung darf den Energiekonzern Leag mit bis zu 1,75 Milliarden Euro für dessen Kohleausstieg entschädigen. Die EU-Kommission genehmigte die milliardenschwere Förderung und sieht darin keinen Verstoß gegen europäische Beihilferegeln.
Die Behörde in Brüssel teilte ihre Entscheidung mit und ebnete damit den Weg für die Auszahlung der Entschädigung. Die Prüfung der EU-Kommission ergab, dass die geplante Förderung mit den Wettbewerbsregeln der Europäischen Union vereinbar ist.
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