Das EU-Parlament hat den Ausstieg aus russischem Gas besiegelt. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten am Mittwoch in Straßburg für ein endgültiges Ende aller russischen Gasimporte bis spätestens 1. November 2027. Die Entscheidung soll Europa energiepolitisch unabhängig von Moskau machen.
500 Abgeordnete stimmten für den Ausstiegsplan, nur 120 dagegen. Die EU-Staaten werden voraussichtlich zustimmen. Damit verankert die EU erstmals einen konkreten Zeitrahmen im Gesetz – schrittweise über die kommenden zwei Jahre.
Strenger Fahrplan bis 2027
Die EU-Kommission darf neue Verträge mit Russland bereits sechs Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr genehmigen. Das gilt voraussichtlich ab Frühjahr 2026. Kurzfristige Lieferungen von Flüssiggas enden am 25. April nächsten Jahres, Pipeline-Gas aus Kurzzeitverträgen am 17. Juni 2026.
Langfristige LNG-Verträge laufen zum 1. Januar 2027 aus. Die EU erlaubt Pipeline-Gas aus langfristigen Abkommen je nach europäischem Speicherstand zwischen dem 30. September und 1. November 2027. Danach ist Schluss.
Milliarden für Moskaus Kriegskasse
Russland lieferte im vergangenen Jahr rund 19 Prozent der EU-Gasimporte – monatlich fließen laut EU-Kommission etwa 1,5 Milliarden Euro nach Moskau für fossile Energie. Allein in der ersten Jahreshälfte 2025 importierte die EU russisches Flüssiggas im Wert von fast 4,5 Milliarden Euro.
Die EU-Kommission analysiert, dass ein vollständiger Verzicht auf russisches Gas die Versorgungssicherheit nicht gefährdet. Ausreichend alternative Anbieter stünden auf dem Weltmarkt bereit. Verbraucher müssten nicht mit deutlich steigenden Gaspreisen rechnen.
Kreml sieht Eigentor
Der Kreml reagierte laut Medienberichten scharf auf den Beschluss. Russland könne seine Ziele in der Ukraine auch ohne Friedensgespräche erreichen und beanspruchtes Gebiet «befreien», so Präsident Wladimir Putin. Kremlsprecher Dimitri Peskow kritisierte laut Berichten die EU-Energiepolitik: Die Union schade sich selbst, mache sich abhängig von teurer Energie aus anderen Quellen und schwäche ihre Wirtschaft.
Für Deutschland bedeutet die Entscheidung das endgültige Aus für die Nord-Stream-Pipelines. Ungarn und Slowakei kündigten Klagen gegen den Ausstiegsplan an – die EU überstimmte beide Länder in den Verhandlungen.
Notklausel bleibt offen
Das Gesetz enthält eine Ausnahmeregelung: EU-Mitgliedstaaten können bei der Kommission kurzfristige Importgenehmigungen beantragen, wenn sie eine Energiekrise ausrufen. Die Kommission darf solche Ausnahmen nur gewähren, wenn sie «strikt notwendig» sind.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







