Die Europäische Union setzt ausgesetzte Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft. Der Schritt erfolgt nach dem endgültigen Scheitern der diplomatischen Bemühungen um eine Rettung des internationalen Atomabkommens von 2015.
Die neuen Strafmaßnahmen verbieten iranischen Frachtflugzeugen den Zugang zu EU-Flughäfen. Zusätzlich dürfen iranische Frachtflugzeuge und Schiffe, die bestimmte Materialien transportieren, nicht mehr gewartet oder instandgesetzt werden.
Umfassende Handelsverbote verhängt
Die EU untersagt künftig die Einfuhr von iranischem Rohöl, Ölprodukten und Erdgas. Der Handel mit Software-Produkten, Energietechnik, Schiffsausrüstungen, Edelmetallen und Diamanten ist ebenfalls verboten.
Personen, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung stehen, müssen mit Einreiseverboten und Vermögenssperren rechnen. Entsprechende Maßnahmen gelten auch für Unternehmen und Organisationen.
Reaktion auf diplomatisches Scheitern
Die Wiedereinführung folgt dem Ablauf einer Frist, die Deutschland, Großbritannien und Frankreich gesetzt hatten. Am Wochenende traten bereits UN-Sanktionsregeln wieder in Kraft, die auch für die EU verbindlich sind.
Das Nuklearabkommen von 2015 sollte ursprünglich das iranische Atomprogramm begrenzen und den Bau einer Atombombe verhindern. Im Gegenzug waren Sanktionserleichterungen vereinbart worden, doch der Iran hielt sich nicht an seine Verpflichtungen.
Die neuen Maßnahmen ergänzen bestehende EU-Sanktionen gegen den Iran wegen Menschenrechtsverletzungen und der militärischen Unterstützung Russlands im Ukraine-Krieg. Dazu gehört auch ein bereits bestehendes Waffenembargo.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.