Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Verliert eine Airline ein Haustier, gelten dieselben Haftungsregeln wie bei verlorenem Gepäck. Besitzer können nicht mehr Schadenersatz verlangen als bei Koffern oder Taschen.
Der Fall stammt aus Spanien: Eine Passagierin wollte ihre Hündin von Buenos Aires nach Barcelona mitnehmen. Das Tier sollte im Frachtraum reisen, brach jedoch auf dem Weg zum Flugzeug aus der Transportbox aus und verschwand spurlos.
Die betroffene Frau verklagte die Airline auf 5.000 Euro immateriellen Schadenersatz. Das spanische Gericht fragte daraufhin den Europäischen Gerichtshof, ob Haustiere denselben Haftungsregeln unterliegen wie Reisegepäck.
Montrealer Übereinkommen entscheidend
Die Fluggesellschaft berief sich auf das Montrealer Übereinkommen für internationale Flugreisen. Dieses Abkommen regelt die Beförderung von Gütern sowie Personen und Reisegepäck - inklusive einer Haftungsobergrenze für verlorenes Gepäck.
Die Luxemburger Richter stellten klar: Der Begriff «Personen» bezieht sich ausschließlich auf «Reisende». Ein Haustier könne daher nicht einem Reisenden gleichgestellt werden.
Praktische Folgen für Tierbesitzer
Die Entscheidung bedeutet konkret: Schadenersatz für verlorene Haustiere richtet sich nach den deutlich niedrigeren Haftungsregeln für Reisegepäck. Tierbesitzer haben dadurch weniger Ansprüche gegen Airlines als bisher möglicherweise erhofft.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.