EuGH weist VW-Argumentation im Diesel-Skandal zurück

upday.com 14 godzin temu
Schlappe für Volkswagen: Der EuGH hält eine Argumention des Konzerns vor einem deutschen Gericht für nicht zulässig. (Archivbild) Julian Stratenschulte/dpa

Volkswagen erleidet eine weitere juristische Niederlage im Diesel-Skandal. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Argumentation des Wolfsburger Konzerns zurück, sich auf einen sogenannten Verbotsirrtum bei der Nutzung von Abschalteinrichtungen zu berufen.

Das höchste EU-Gericht entschied, dass sich VW nicht darauf berufen kann, nicht gewusst zu haben, dass die Abschalteinrichtungen rechtswidrig waren. Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Ravensburg, wo zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen Entschädigung fordern.

Abschalteinrichtungen sorgten für höhere Emissionen

Die betroffenen Fahrzeuge waren mit mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Diese reduzierten die Abgasrückführung ab einer Außentemperatur von zehn Grad, was zu höheren Stickoxidemissionen führte.

Volkswagen hatte argumentiert, von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung ausgegangen zu sein. Der Konzern behauptete, diese wäre im Fall einer Nachfrage auch durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden.

EuGH lehnt Typgenehmigung als Schutz ab

Der EuGH stellte klar: Ein Automobilhersteller kann sich nicht von seiner Haftung befreien, nur weil eine Genehmigung durch die zuständige nationale Behörde vorliegt. Eine EG-Typgenehmigung bedeute nicht zwangsläufig, dass die Abschalteinrichtung zulässig sei.

Die Haftung des Herstellers gelte sowohl bei werksseitig eingebauten als auch bei nachträglich installierten unzulässigen Abschalteinrichtungen. Das Gericht bestätigte damit die Verantwortung der Automobilhersteller unabhängig vom Zeitpunkt des Einbaus.

Schadenersatz zwischen fünf und 15 Prozent

Zur Höhe des Schadenersatzes bestätigte der EuGH grundsätzlich die Empfehlung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte einen Ermessenskorridor von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises festgelegt, ohne dass in jedem Fall Sachverständige eingeschaltet werden müssen.

Allerdings müsse die Entschädigung eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellen. Zudem sei es mit dem Unionsrecht vereinbar, vom Schadenersatz einen Betrag abzuziehen, der dem Nutzungsvorteil des Fahrzeugs entspricht.

Volkswagen sieht geringe Auswirkungen

Volkswagen bewertete die Bedeutung des Urteils als gering. Wie der BGH die Vorgaben in nationales Recht umsetzen werde, sei noch nicht absehbar, teilte der Konzern mit. Man gehe aber von überschaubaren Auswirkungen aus, da nur noch wenige Diesel-Klagen vor deutschen Gerichten anhängig seien.

Das aktuelle Urteil war nicht das erste des EuGH zum Diesel-Skandal. Bereits 2023 hatte das höchste EU-Gericht die Hürden für Schadenersatz-Klagen von betroffenen Autokäufern gesenkt.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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