August Hanning, ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), verzichtet nun doch auf eine Aussage im Prozess um die Entführung der Block-Kinder. Sein Anwalt teilte dem Landgericht mit, dass sein Mandant sich endgültig entschieden habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
Das Gericht übermittelte den Schriftsatz an alle Verfahrensbeteiligten. Diese erhalten nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über Hannings kurzfristige Abladung als Zeuge entschieden wird. Für kommenden Mittwoch war er als Zeuge geladen.
Sinneswandel nach öffentlicher Aussage
Noch vor gut zwei Wochen hatte Hanning eine gegenteilige Position vertreten. «Selbstverständlich werde ich aussagen und mich nicht auf mein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen», sagte er der «Bild»-Zeitung.
Die Gründe für diesen plötzlichen Sinneswandel blieben zunächst unklar. Hannings Anwalt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Der aktuelle Block-Prozess
Im laufenden Verfahren geht es um die Entführung der Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block in der Silvesternacht 2023/24. Die Kinder sollen aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark zur Mutter nach Deutschland gebracht worden sein.
Block ist angeklagt, diesen Auftrag nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben. Sie bestreitet die Vorwürfe gegen sie.
Separate Ermittlungen gegen Hanning
Bereits ein Jahr vor der erfolgreichen Rückholaktion soll es einen gescheiterten Entführungsversuch gegeben haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mitte September gegen Hanning wegen dieses Vorfalls aus dem Jahr 2022.
Hanning und ein pensionierter Beamter des Landeskriminalamts Hamburg stehen im Verdacht, als Verantwortliche einer Sicherheitsfirma einen Auftrag von Christina Block zur Kindesentziehung angenommen zu haben. Für den Auftrag sollen mehr als 100.000 Euro gezahlt worden sein.
Diese beiden Beschuldigten gehören nicht zu den Angeklagten im aktuellen Block-Prozess. Hannings Verteidiger Kruse wies die Vorwürfe zurück: «Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.» Es gilt die Unschuldsvermutung.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.




