Feuerwerksverkauf startet morgen: Diese Regeln müssen Sie beachten

upday.com 3 godzin temu
Feuerwerk explodiert über dem Brandenburger Tor zu Silvester in Berlin (Symbolbild) (Photo by Adam Berry/Getty Images) Getty Images

Ab Montag, dem 29. Dezember, beginnt in Deutschland der Verkauf von Silvester-Feuerwerk. Verbraucher müssen beim Kauf, beim Transport und bei der Verwendung zahlreiche Sicherheitsvorschriften beachten.

Die Gewerkschaft der Polizei warnt eindringlich vor unsachgemäßem Gebrauch – auch bei legalen Feuerwerkskörpern.

Altersbeschränkung und Zulassungspflicht

Käufer von Raketen, Böllern und Batterien der Kategorie F2 müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Alle Feuerwerkskörper brauchen in Deutschland eine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder einer vergleichbaren europäischen Behörde. Erkennbar ist dies am CE-Zeichen mit Registrierungsnummer – bei der Bundesanstalt trägt das Produkt die Nummer 0589.

Beim Transport gelten strikte Mengenbegrenzungen. Käufer dürfen pro Fahrzeug maximal drei Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse (das eigentliche Sprengmaterial) transportieren. Ein einzelner Böller enthält bis zu fünf Gramm, eine Rakete bis zu 20 Gramm dieser Masse.

Lagerung und Zündung

In bewohnten Räumen dürfen Verbraucher höchstens ein Kilogramm Nettoexplosivstoffmasse lagern. In unbewohnten, separaten Räumen steigt die Grenze auf 15 Kilogramm. Die Lagerung muss kühl und trocken erfolgen, außerhalb der Reichweite von Kindern. Heizungen, Rohrleitungen und offene Flammen dürfen sich nicht in direkter Nähe befinden.

Ohne besondere Genehmigung dürfen Verbraucher Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr zünden. Einige Kommunen beschränken die Zeit zusätzlich auf 18 bis 6 Uhr.

Kommunen verbieten das Abbrennen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Fachwerk- oder Reetdachhäusern sowie bei großen Menschenansammlungen. Viele Großstädte haben zudem innerstädtische Verbotszonen eingerichtet.

Polizei warnt vor Übermut

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, warnt vor gefährlichem Leichtsinn. «Zunehmend sind Menschen übermütig und verwenden legale Gegenstände wie Böller oder Raketen unsachgemäß», sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die Gewerkschaft fordert mehr Feuerwerksverbote und ausgewiesene Sicherheitszonen in Städten. «Eine solche Regelung werde dazu führen, dass Silvester sicherer werde und es weniger Angriffe gebe», so Kopelke.

In den vergangenen Wochen beschlagnahmten Polizei und Zoll wiederholt illegale Pyrotechnik. Mitte Dezember stellte die Berliner Polizei riesige Mengen an illegalen Böllern, Raketen, Kugelbomben und anderen Feuerwerkskörpern sicher. Auf der A12 nahe Frankfurt (Oder) beschlagnahmte die Polizei 500 Kilogramm Pyrotechnik aus einem Kleintransporter.

Deutschland lässt Kugelbomben wegen ihrer hohen Sprengkraft nicht für den allgemeinen Gebrauch zu.

Der Zoll warnt kontinuierlich, dass viele in Nachbarländern oder online angebotene Produkte nicht den deutschen Sicherheitsstandards entsprechen. «Die Kontrollen sind auf einem Höchststand, aber der Online-Handel nimmt zu und muss vom Zoll unterbunden werden», betonte Kopelke.

Entsorgung und Versicherung

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung rät dringend von der Verwendung übrig gebliebener Feuerwerkskörper aus Vorjahren ab. Wegen unvorhersehbarer Reaktionen sollten Verbraucher diese bei Recycling- oder Wertstoffhöfen entsorgen.

Abgekühlte Reste abgebrannter Feuerwerkskörper gehören in den Restmüll, nicht in Altpapier oder Wertstofftonnen. Sie können giftige Rückstände enthalten.

Wenn sie unbeabsichtigt Schäden an Eigentum oder Personen verursachen, sollten Verursacher privat haftpflichtversichert sein. Für Autoschäden bei unbekanntem Verursacher greift die Teilkaskoversicherung, bei gezieltem Vandalismus die Vollkaskoversicherung. Schäden an Gebäuden oder Inventar decken Wohngebäude- oder Hausratversicherungen ab.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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