Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Amazon eine juristische Niederlage beschert. Die Richter erklärten eine Klausel zur Preisanpassung beim Prime-Abo für unwirksam. Die Regelung benachteilige Verbraucher unangemessen und sei intransparent, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amazon hatte im September 2022 die Preise für Prime erhöht - beim Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro, beim Jahresabo von 69 auf 89,90 Euro. Das Unternehmen berief sich dabei auf eine Klausel, die Preisanpassungen ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erlaubte. Diese Praxis stufte das Gericht als unzulässig ein.
Amazon reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung. Das Unternehmen werde das Urteil «gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen». Man habe die Kundinnen und Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen der Prime-Gebühr informiert, betonte Amazon.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, bewertete das Urteil als «wichtiges Signal für Verbraucher». «Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen», sagte Schuldzinski.
Rückzahlungen möglich
Kunden können nun Rückzahlungen der zu viel gezahlten Beträge fordern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant eine Sammelklage, um die Preiserhöhung rückgängig zu machen und Differenzbeträge zurückzuholen. Betroffene können sich für ein Klageregister anmelden.
Bereits im Januar 2025 hatte das Landgericht Düsseldorf die Klausel für unwirksam erklärt. Amazon legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht wies die Berufung nun ab.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







