Die Hamburger Bürgerschaft stimmt am Mittwoch über einen Antrag von SPD und Grünen ab, der den Senat auffordern soll, Vorbereitungen für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD zu treffen. Die Initiative der rot-grünen Koalition erfolgt vor dem Hintergrund, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD im Mai vergangenen Jahres bundesweit als «gesichert rechtsextrem» eingestuft hat. Parallel dazu hatte die Hamburger AfD kürzlich den EU-Abgeordneten Alexander Sell eingeladen, der für eine harte Linie innerhalb der Partei steht.
Die rot-grüne Koalition begründet ihren Vorstoß mit der Einschätzung, die AfD stelle «mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln zentraler Funktionsträger eine wachsende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung» dar. SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf betont, die Partei habe «wiederholt gezeigt, dass sie nicht fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht». Grünen-Fraktionschefin Sina Imhof mahnt, «rechtssicher und umsichtig» vorzugehen.
Vorschlag für Bund-Länder-Arbeitsgruppe
Der Antrag sieht vor, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe alle relevanten Informationen sammeln und bewerten soll. Die Arbeitsgruppe soll verschiedene Optionen prüfen: ein vollständiges Parteiverbot, Teilverbote einzelner Landesverbände oder der Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung. Die Koalition warnt, dass die demokratische Grundordnung durch Abwarten «erfolgreich angegriffen und beseitigt werden» könnte.
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) zeigt sich jedoch zurückhaltend. Er betont, ein Parteiverbot sei ein extremes Instrument, das man nur als letztes Mittel mit hohen Erfolgsaussichten einsetzen sollte. Ein gescheitertes Verfahren könne der AfD nutzen und sie politisch legitimieren.
Scharfe Kritik von der AfD
AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann weist den Vorstoß scharf zurück. Er diagnostiziert «eine grenzenlose Angst vor der AfD» und wirft der Koalition vor, die demokratische Ordnung zu beschädigen. Ein Verbotsverfahren sei ein «totalitäres Signal», das «krachend scheitern» werde. Seine Partei stehe «fest auf dem Boden des Grundgesetzes».
Hohe Hürden für Parteiverbote
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe setzt historisch hohe Hürden für Parteiverbote. Seit Bestehen der Bundesrepublik verbot das Gericht nur zwei Parteien: die Sozialistische Reichspartei 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands 1956. Verbotsversuche gegen die NPD scheiterten 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen und 2017, obwohl das Gericht verfassungsfeindliche Bestrebungen feststellte, aber keine realistische Durchsetzungskraft der Partei sah.
Hamburger AfD mit internen Konflikten
Die Hamburger AfD gilt als vergleichsweise moderat und erhielt keine Einstufung als «gesichert rechtsextrem». Dennoch prägen interne Konflikte und Personalkonflikte den Landesverband seit Jahren.
Die ehemalige Bürgerschaftsabgeordnete Olga Petersen erlebte eine drastische Eskalation: Die Fraktion schloss sie im Dezember 2024 aus, entzog ihr das Mandat, und die Partei schloss sie 2025 aus.
Den Bürgerschaftsabgeordneten Robert Risch traf im Oktober 2025 der Fraktionsausschluss, nachdem der US-Sender Radio Free Europe über seine Teilnahme an einer Konferenz internationaler Rechtsextremisten in St. Petersburg berichtet hatte. Ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn läuft.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.










