Ein salafistischer Imam aus Bremen muss Deutschland verlassen. Nach jahrelangem Rechtsstreit sind alle seine rechtlichen Einsprüche gegen die Ausweisung gescheitert.
Der Geistliche hatte in seinen Predigten zu Gewalt aufgerufen und Antisemitismus verbreitet. Die Behörden ordneten bereits 2021 seine Ausweisung an.
Erfolglose Gegenwehr vor Gericht
Der Salafist kämpfte über mehrere Jahre durch verschiedene Gerichtsinstanzen gegen die Ausweisungsverfügung. Mehrere Gerichte prüften den Fall mit unterschiedlichen Rechtsinterpretationen, bevor sie zu einer einheitlichen Entscheidung gelangten.
Das Urteil ist nun rechtskräftig und bindend. Weitere Berufungsmöglichkeiten stehen dem Imam nicht mehr zur Verfügung.
Bedeutsamer Präzedenzfall
Der Fall gilt als wichtiger Test für Deutschlands Fähigkeit, Hassprediger über den Rechtsweg abzuschieben. Die erfolgreiche Durchsetzung der Ausweisung trotz jahrelanger juristischer Gegenwehr zeigt die Handlungsfähigkeit der deutschen Behörden bei der Bekämpfung extremistischer Hetze.
Bremen war in der Vergangenheit bereits Schauplatz salafistischer Aktivitäten. Die komplexen rechtlichen Verfahren bei Abschiebungen von Hasspredigern stellen die Sicherheitsbehörden regelmäßig vor große Herausforderungen.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.