Ein Gynäkologe kämpft vor Gericht gegen ein Abtreibungsverbot seines Arbeitgebers. Das Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt an diesem Donnerstag um 12:15 Uhr über die Berufung von Joachim Volz gegen das Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus. Der Chefarzt wehrt sich gegen eine Dienstanweisung, die ihm Schwangerschaftsabbrüche untersagt.
Das Arbeitsgericht Hamm hatte die Klage im vergangenen August in erster Instanz abgewiesen. Die Richter bewerteten die Anweisung des katholischen Krankenhausträgers als rechtmäßig. Das Verbot gilt für Volz sowohl im Klinikum als auch in seiner Bielefelder Privatpraxis - mit Ausnahme enger Sonderfälle, wenn Leben und Gesundheit der Mutter bedroht sind.
Massive Unterstützung für den Arzt
Volz erhält breiten Rückhalt aus der Bevölkerung. Fast 300.000 Menschen haben eine Online-Petition mit dem Titel «Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde» unterzeichnet. Eine Spendenkampagne im Herbst brachte über 55.000 Euro für seine Prozesskosten zusammen.
Vor dem Gerichtsgebäude ist erneut eine Solidaritätsdemo geplant. Bei der ersten Verhandlung im August hatten laut Polizei rund 2.000 Demonstranten teilgenommen. Auf Instagram zeigte sich Volz optimistisch: «Diesmal werde man gegen das "katholische Abtreibungsverbot" gewinnen».
Streit um religiösen Einfluss auf Medizin
Der Konflikt wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie weit darf religiöser Einfluss in der medizinischen Versorgung gehen? Volz formuliert seine Position klar: «Ich wehre mich dagegen, dass Kirchen bestimmen sollen, welche medizinische Versorgung Schwangere in ihrem Krankenhaus bekommen».
Das Klinikum verteidigt seine Haltung mit dem verfassungsrechtlich geschützten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Ein religiös gebundener Arbeitgeber könne einem Chefarzt verbindliche Vorgaben zu Behandlungsoptionen machen. Schwangere, die einen Abbruch wünschen, würden nicht im Stich gelassen, sondern beraten und an Spezialisten verwiesen.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Der Streit entstand nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital. Danach erließ der Krankenhausträger die umstrittene Dienstanweisung. Volz kündigte an, notfalls durch alle Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









