Hubig will Indexmieten auf 3,5 Prozent pro Jahr begrenzen

upday.com 2 godzin temu
Die Bundesjustizministerin Hubig kündigt eine Deckelung der Indexmieten auf 3,5 Prozent an (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Mieterschutzregeln angekündigt. Die Erhöhung von Indexmieten soll künftig auf 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Zudem plant die Ministerin strengere Vorgaben für möblierte Wohnungen und Kurzzeitmietverträge. Hubig reagiert damit auf stark gestiegene Indexmieten, die an die Inflation gekoppelt sind und nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine deutlich zugelegt haben.

In den Samstagsausgaben der Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) sagte Hubig: «Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr.» Die bisherigen Steigerungen seien für Mieter kaum tragbar. «Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen», erklärte die Ministerin.

Den entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor wenigen Tagen zur Ressortabstimmung eingereicht. «Mein Ziel ist, dass unser Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft tritt – und für alle Indexmietverträge gilt, egal ob neu oder alt», so Hubig.

Neue Regeln für möblierte Wohnungen

Bei möblierten Wohnungen müssen Vermieter künftig im Mietvertrag klar ausweisen, wie hoch die Grundmiete ist und welcher Aufschlag für die Möblierung verlangt wird. Für vollmöblierte Wohnungen können Vermieter pauschal fünf Prozent der Nettokaltmiete als Möblierungszuschlag berechnen. «Das macht es transparent. Und das macht es einfacher für den Mieter zu erkennen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird», erklärte Hubig gegenüber den NBR-Zeitungen.

Kurzzeitmietverträge werden begrenzt

Kurzzeitmietverträge will die Ministerin auf maximal sechs Monate begrenzen. «Ich will Kurzzeitmietverträge fix auf maximal sechs Monate begrenzen», kündigte sie an. Sobald eine Wohnung länger als ein halbes Jahr vermietet werde, greife die Mietpreisbremse. «Aber sobald länger als ein halbes Jahr gemietet wird, auch mit einer längeren Befristung, unterliegt die Wohnung regulär der Mietpreisbremse», stellte Hubig klar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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