Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bis Ende Februar zwei wichtige Dokumente: die Lohnsteuerbescheinigung und die Jahresmeldung zur Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung rät dringend zur sorgfältigen Prüfung – denn Fehler in den Unterlagen können später die Rentenansprüche schmälern.
Die Jahresmeldung enthält zentrale Daten für die spätere Rente. Beschäftigte sollten vier Punkte kontrollieren: Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer und Bruttoverdienst. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung der künftigen Rentenhöhe.
Bei Fehlern sofort handeln
Wer Unstimmigkeiten entdeckt, muss seinen Arbeitgeber kontaktieren. Nur dieser kann falsche Einträge korrigieren. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, Korrekturen zeitnah anzustoßen – je früher Fehler behoben werden, desto besser.
Die Jahresmeldung sollten Arbeitnehmer bis zur Rente aufbewahren. Das Dokument dient als Nachweis für geleistete Rentenbeiträge. Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.


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