Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, der das Produkthaftungsrecht modernisiert. Kernpunkt: Das Gesetz weitet die Haftungsregeln auf Schäden durch fehlerhafte Software aus - einschließlich Software mit Künstlicher Intelligenz (KI). Verbraucher sollen künftig leichter Schadenersatz geltend machen können, etwa nach Unfällen mit autonom fahrenden Autos.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: «Wir machen die Haftung für Produkte fit für das digitale Zeitalter» Sie betonte die Gleichbehandlung von Schäden: «Egal, ob das Bügeleisen kaputt geht oder die Software spinnt, für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Schaden der gleiche»
Erleichterte Beweisführung
Das Gesetz erleichtert die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich. Geschädigte müssen Fehler bei Produkten künftig leichter nachweisen können. «Deswegen erstrecken wir die Produkthaftung auf jede Art von Software - auch auf KI.», so Hubig.
Haftung für Plattformen
Neben den Produktherstellern haften unter bestimmten Voraussetzungen auch Betreiber von Online-Plattformen. Das neue Gesetz soll sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugutekommen, die sichere Produkte anbieten.
Die Bundesregierung setzt mit dem Entwurf europäische Vorgaben zum Produkthaftungsrecht um. Diese müssen bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht überführt werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





