Arbeiter auf einer Bananenplantage in Costa Rica haben Entschädigungszahlungen erhalten. Die Zahlungen erfolgten im August 2025 nach einer Beschwerde gemäß dem deutschen Lieferkettengesetz, wie die Hilfsorganisation Oxfam mitteilte. Nach rund zwei Jahren Verhandlungen wurden die Betroffenen damit erstmals für mutmaßliche Arbeitsrechtsverletzungen kompensiert. Höhe und Anzahl der Zahlungen bleiben vertraulich.
Die Beschwerde betraf Vorwürfe zu niedrigen Löhnen, unzureichendem Schutz beim Pestizideinsatz und Diskriminierung von Gewerkschaftsmitgliedern. Der Discounter Aldi sowie Zulieferer und Produzent setzten sich konstruktiv für eine Lösung ein. Die Zahlungen stellen laut Oxfam kein Schuldeingeständnis dar.
Reaktionen der Beteiligten
Didier Leiton, Generalsekretär der Gewerkschaft Sitrap, zeigte sich zufrieden: «Wir sind sehr froh, dass zum ersten Mal Zahlungen an Betroffene geleistet wurden. Das bedeutet uns viel», erklärte er in der Oxfam-Mitteilung.
Tim Zahn von Oxfam wertet den Fall als wichtigen Präzedenzfall: «Das Ergebnis zeigt, dass das Lieferkettengesetz wirkt.» Der Prozess habe offenbart, dass es essenziell sei, Gewerkschaften und Unternehmen an einen Tisch zu bringen.
Maximilian Vogt, Nachhaltigkeitsdirektor von Aldi Süd, betonte das Ziel einer spürbaren Verbesserung der Menschenrechtslage in Lieferketten. «Denn Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass solche Regelungen konkret zum Schutz der Betroffenen beitragen», so Vogt in einem Statement des Unternehmens.
Hintergrund zum Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz trat 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten einzuhalten und für Menschenrechtsverletzungen Verantwortung zu übernehmen. Derzeit wird über eine mögliche Abschwächung des Gesetzes diskutiert, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





