Die Verteidigung im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg eingelegt. Das Gericht hatte beschlossen, die Verhandlung ohne den Angeklagten fortzusetzen, obwohl dieser aufgrund eines Hunger- und Durststreiks als verhandlungsunfähig gilt. Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht Naumburg entscheiden, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 8. Januar angesetzt.
Der 51-jährige Angeklagte Taleb al-Abdulmohsen hatte am 20. Dezember mit einem mehr als zwei Tonnen schweren Wagen den Weihnachtsmarkt in Magdeburg attackiert. Mit 340 PS und einer Geschwindigkeit von bis zu 48 Kilometern pro Stunde raste er etwa 350 Meter durch die Menschenmenge. Sechs Menschen starben - ein Junge und fünf Frauen. Mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Das Landgericht hatte vergangenen Donnerstag erstmals ohne den Angeklagten verhandelt. Ein Arzt hatte dessen Verhandlungsunfähigkeit attestiert - Folge des Hunger- und Durststreiks. Die Kammer sah die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit dennoch als erfüllt an, da der Angeklagte seine Verhandlungsunfähigkeit vorsätzlich und schuldhaft selbst herbeigeführt habe.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Mann Mord in sechs Fällen und versuchten Mord in 338 weiteren Fällen vor. Der Angeklagte hat die Tat eingeräumt. Über Weihnachten und den Jahreswechsel sind keine Verhandlungstermine angesetzt.
Angriff auf Journalisten: Fretterode-Prozess beginnt erneut
Mehr als sieben Jahre nach dem Angriff auf zwei Journalisten in Fretterode hat am Montag der Prozess gegen zwei mutmaßliche Neonazis am Landgericht Mühlhausen neu begonnen. Das erste Urteil vom September 2022 war vom Bundesgerichtshof im März 2024 aufgehoben worden - die Beweiswürdigung sei durchgreifend rechtsfehlerhaft gewesen.
Im April 2018 hatten Gianluca K. und Nordulf H. zwei Journalisten aus Göttingen attackiert, die das Grundstück von NPD-Vizechef Thorsten Heise beobachtet hatten. Nordulf H. ist der Sohn von Heise, Gianluca K. gilt als dessen politischer Ziehsohn. Die Angreifer setzten einen 60 bis 70 Zentimeter langen Schraubenschlüssel, einen Baseballschläger, ein Messer und Pfefferspray ein. Das Auto der Journalisten landete im Graben, einer der Reporter wurde niedergeschlagen und mit dem Schraubenschlüssel attackiert, der andere in den Oberschenkel gestochen.
Das erste Urteil hatte Gianluca K. zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, Nordulf H. zu 200 Sozialstunden nach Jugendstrafrecht. Die Nebenklage-Anwälte kritisierten die Strafen als skandalös mild. Der Bundesgerichtshof beanstandete vor allem, dass der mögliche Tatbestand des schweren Raubes nicht ausreichend geprüft worden war. Ein schwerer Raub würde für Erwachsene eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich ziehen.
Journalist Merlin M., einer der beiden Opfer, sagte der taz vor Prozessbeginn: «Aber von diesem Prozess erwarte ich kein Urteil, was der Tat angemessen ist.» Er fühle sich vom Mühlhausener Justizapparat als Pressevertreter nicht ausreichend geschützt. Nebenklage-Anwalt Sven Adam hatte im Juni eine Verzögerungsrüge eingereicht und rechnet nun damit, dass das Gericht einen schweren Raub feststellen wird.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








