Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Das Ergebnis gilt für Alleinstehende ebenso wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern - und zwar in allen Regionen Deutschlands. Mit der Untersuchung widerspricht das WSI der Vermutung, das Bürgergeld sei so hoch, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle.
Konkrete Zahlen zeigen deutliche Unterschiede
Ein alleinstehender Mann mit Mindestlohn kommt auf 2.122 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleiben 1.546 Euro, zusammen mit 26 Euro Wohngeld sind es 1.572 Euro verfügbares Einkommen.
Beim Bürgergeld erhält derselbe Mann 563 Euro Regelsatz plus 452 Euro für die Unterkunft - zusammen 1.015 Euro. Das sind 557 Euro weniger als beim Mindestlohn-Job.
Noch größer wird der Unterschied bei einer alleinerziehenden Mutter mit fünfjährigem Kind. Sie käme mit Mindestlohn, Kindergeld, Kinderzuschlag und anderen Leistungen auf 2.532 Euro, beim Bürgergeld nur auf 1.783 Euro - eine Differenz von 749 Euro.
Regionale Unterschiede durch Mietkosten
Die Lohnabstände variieren regional, abhängig von den Mietkosten. Im Raum München fällt der Unterschied bei Singles mit 379 bis 444 Euro am geringsten aus.
In Nordhausen und dem Vogtlandkreis ist er mit 652 und 662 Euro am größten. Ein Ehepaar mit einem Mindestlohn-Verdiener und zwei Kindern hätte überall 660 Euro weniger im Bürgergeld.
Expertin kritisiert Stigmatisierung
WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch betonte: «Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend.» Die Zahlen zeigten, mit wie wenig Menschen im Bürgergeld auskommen müssten.
Statt bei der Höhe des Bürgergelds bestehe Handlungsbedarf bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Helfen würde auch die Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Bürgergeldbezug.
Bestätigung durch andere Studien
Die WSI-Ergebnisse decken sich mit anderen Untersuchungen. 2023 sagte auch Michael Hüther, Chef des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, das Lohnabstandsgebot bleibe trotz der damaligen Bürgergeld-Erhöhung gewahrt.
Kritisch bewertete Hüther damals allerdings, dass sich Mehrarbeit im Niedriglohnsektor oft nicht lohne. Die aktuellen Berechnungen basieren auf dem heutigen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde.
Verwendete Quellen: "DPA", "Zeit" Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.