Eine Wohnungsbaugesellschaft in Berlin fordert ein Böllerverbot – nach einer Kugelbomben-Explosion in der Silvesternacht, die fünf Menschen verletzte und Hunderttausende Euro Schaden anrichtete. Heimstaden, Eigentümerin des betroffenen Gebäudes in Schöneberg, unterstützt den Vorstoß von Berlins Feuerwehrchef und vielen Berlinern für ein solches Verbot.
In der Neujahrsnacht 2024/2025 detonierten zwei Kugelbomben im Bereich Vorbergstraße/Hauptstraße in Berlin-Schöneberg. Eine Explosion zerstörte eine Litfaßsäule. Die zweite riss die gesamte Eingangstür des Hauses Vorbergstraße 1 aus der Verankerung und schleuderte sie ins Treppenhaus.
Die Druckwelle ließ Fensterscheiben bersten und beschädigte parkende Autos. Fünf Menschen wurden durch umherfliegende Glassplitter verletzt. «Teilweise wurden Mieter im Schlaf von Glasscherben überschüttet und verletzt», sagte Nico Gießler von Heimstaden. Der Gebäudeschaden beläuft sich auf mindestens eine halbe Million Euro – die endgültige Summe steht noch aus.
Klare Forderung der Wohnungsgesellschaft
Heimstaden spricht sich eindeutig für ein Böllerverbot aus. Sprecherin Nassima Leipold erklärte: «Das von Berlins Feuerwehrchef Karsten Homrighausen und von einem Großteil der Berlinerinnen und Berlinern geforderte Böllerverbot wäre ein Schritt in die richtige Richtung.»
Sie betonte: «Jede Maßnahme, die dazu führt, dass sich Exzesse wie in der Silvesternacht 2024/25 nicht noch einmal wiederholen, ist unbedingt zu begrüßen.» Die Hoffnung sei, dass die Vorfälle zu einem Umdenken geführt hätten. «Ein friedliches Silvester muss auch in Berlin möglich sein», so Leipold.
Hintergrund zur Debatte
Kugelbomben sind besonders explosive Feuerwerkskörper, die in Deutschland nicht für den allgemeinen Gebrauch zugelassen sind. Die Diskussion um ein mögliches Böllerverbot wird seit Jahren rund um Silvester geführt. Nach geltendem Recht liegt die Zuständigkeit für ein solches Verbot beim Bund, nicht bei den Ländern.
Die meisten Schäden am betroffenen Wohnhaus in der Vorbergstraße wurden mittlerweile behoben – allerdings nicht vollständig.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







