Naturschützer erkämpfen Atempause für Wolf im Nordschwarzwald bis 16. Februar

upday.com 4 godzin temu
Das Gericht setzt die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Nordschwarzwald aus (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Abschussgenehmigung für einen Wolf im Nordschwarzwald vorläufig ausgesetzt. Der sogenannte Hängebeschluss gilt auf Antrag von Naturschützern bis zu einer weiteren Gerichtsentscheidung oder bis spätestens 16. Februar – und verschafft dem Tier eine Atempause in einem juristischen Tauziehen zwischen Naturschutz und Landesumweltministerium.

Im Zentrum steht der Wolf GW2672, ein männliches Tier, das sich wiederholt Menschen und Hunden auf wenige Meter genähert hatte. Das Landesumweltministerium hatte deshalb eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilt. Die Begründung: Das Verhalten des Wolfs sei nicht arttypisch und stelle ein Risiko für Menschen und Tiere dar, besonders während der Paarungszeit bis März. Zudem hatte sich sogenannter Wolf-Tourismus entwickelt – Spaziergänger und Fotografen versuchten, das Tier anzulocken.

Naturschützer stoppen Abschuss

Die Naturschutzinitiative legte erfolgreich Beschwerde gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein. Dieses hatte den Abschuss noch gebilligt und eine Klage der Naturschützer abgewiesen. Das Stuttgarter Gericht argumentierte: «Die Tötung des Wolfs ist zum Schutz vor Angriffen auf Menschen voraussichtlich zu Recht angeordnet worden.» Und weiter: «Es gibt aber weder wissenschaftliche Erkenntnisse noch Praxiserfahrungen, dass dies bei dem gezeigten Wolfsverhalten auch weiterhin so bleibt - vielmehr muss stets mit einer Verhaltensänderung gerechnet werden.»

Die Naturschutzinitiative begründet ihre Beschwerde mit dem Artenschutz: Der Abschuss eines von nur vier nachweislich in Baden-Württemberg ansässigen männlichen Wölfen würde ein Viertel der bekannten Population betreffen und könnte den Erhaltungszustand der Art gefährden. Der Naturschutzbund Nabu hingegen unterstützte grundsätzlich die Position der Landesregierung – auch Nabu hielt das Verhalten des Wolfs für nicht arttypisch und Eingreifen für notwendig.

Wie geht es weiter?

Der Verwaltungsgerichtshof hatte das Umweltministerium bereits nach Eingang der Beschwerden gebeten, bis Mitte des Monats zu warten, und eine behördliche Aussetzung gefordert. Nun muss die Naturschutzinitiative ihre Beschwerde vor Gericht begründen. Das Ministerium wird danach Stellung beziehen. Der Gerichtshof will dann nach Anhörung beider Seiten seine endgültige Entscheidung verkünden.

Wölfe leben erst seit etwa zehn Jahren wieder in Baden-Württemberg.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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