Ein US-Bundesgericht hat die Anklage gegen Ex-FBI-Chef James Comey abgewiesen. Die Begründung: Die mit dem Verfahren befasste Staatsanwältin wurde durch das Justizministerium kommissarisch eingesetzt und durfte das Amt nicht ausüben. US-Medien werten die Entscheidung als schwere Niederlage für Präsident Donald Trump, der massiv auf eine Anklage gegen seinen scharfen Kritiker gedrängt hatte.
Die Anklage gegen den 64-Jährigen erfolgte Ende September. Ihm wurde Falschaussage vorgeworfen sowie die Behinderung einer Untersuchung des US-Kongresses.
Das Verfahren kam nur wenige Tage, nachdem Trump seine Justizministerin Pam Bondi über soziale Medien nachdrücklich aufgefordert hatte, gegen Personen vorzugehen, die er als Feinde betrachtet. Der Präsident beklagte, dass viel geredet, aber nichts getan werde. Dabei nannte er explizit Comey.
Konflikt seit erster Amtszeit
Comey wurde 2013 von Barack Obama zum FBI-Direktor ernannt. Während Trumps erster Amtszeit leitete er die Ermittlungen zu russischer Einflussnahme auf die US-Wahlen 2016 und möglichen Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern aus Trumps Wahlkampfteam.
Trump entließ Comey 2017 im Zusammenhang mit den damals noch laufenden Ermittlungen. In einer ersten Anhörung plädierte der frühere FBI-Chef auf nicht schuldig.
Die Anklage bekam auch deshalb viel Aufmerksamkeit, weil Kritiker darin ein mögliches Beispiel dafür sehen, wie auf Widersacher von Trump und missliebige Personen gezielt Druck ausgeübt wird.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









