Die Bundesnetzagentur hat Bußgeldverfahren gegen den Mobilfunkanbieter 1&1 eingestellt. Das teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit. Die Verfahren werden «nicht weiterverfolgt». Grund ist ein rechtskräftiges Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024, das die Ausbauauflagen für unrechtmäßig erklärte. Auch Verfahren gegen Telekom, Vodafone und O2 werden eingestellt.
Die Entscheidung ist bemerkenswert: 1&1 hatte seine Ausbauziele drastisch verfehlt. Der Mobilfunker sollte bis Ende 2022 mindestens 1000 Antennenstandorte errichten. Tatsächlich waren es nur fünf. Als Grund nannte 1&1 Lieferschwierigkeiten eines Infrastruktur-Ausbaupartners.
Das Unternehmen hatte die Frequenzen 2019 erworben. Im Frühjahr 2023 leitete die Bundesnetzagentur daraufhin Bußgeldverfahren ein. Pro nicht gebautem Standort drohten bis zu 50.000 Euro Strafe. Die Rechnung: knapp 50 Millionen Euro potentielles Bußgeld für 1&1.
Gericht kippt Auflagen wegen politischer Einflussnahme
Das Kölner Verwaltungsgericht stellte fest: Die Auflagen wurden unrechtmäßig formuliert. Die Richter sahen eine politische Einflussnahme des damaligen Bundesverkehrsministeriums auf die eigentlich unabhängige Bundesnetzagentur. Damals leitete CSU-Politiker Andreas Scheuer das Ministerium.
Die ursprünglichen Bedingungen müssen nun rückwirkend neu erarbeitet werden. Die Frequenzzuteilung an sich bleibt zwar gültig. Die Bundesnetzagentur könnte theoretisch weiter vorgehen, entschied sich aber dagegen. Ein Sprecher verwies darauf, dass die Auflagen inzwischen weitgehend erfüllt seien.
Auch etablierte Netzbetreiber betroffen
Neben 1&1 waren auch die etablierten Anbieter Telekom, Vodafone und O2 von Bußgeldverfahren betroffen. Ihnen wurden allerdings nur kleinere Ausbauvergehen vorgeworfen. Mit 1&1 gibt es seit 2019 vier statt drei Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland. Die Einführung sollte den Wettbewerb stärken.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









