Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen einen Polizisten Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Der Beamte hatte in der Nacht zum Ostersonntag in der Oldenburger Fußgängerzone den 21-jährigen Lorenz erschossen. Er schoss dem jungen Mann von hinten mindestens dreimal in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Lorenz starb im Krankenhaus.
Der Polizist glaubte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft irrtümlich, mit einem Messer angegriffen zu werden. Tatsächlich hatte Lorenz jedoch Pfefferspray gegen den Beamten eingesetzt und wollte fliehen. Ein Messer trug er zwar bei sich, setzte es aber nicht ein. Die Ermittler kommen zu dem Schluss: Der Polizist hätte erkennen können und müssen, dass Lorenz nur die Flucht ergreifen wollte.
Keine vorsätzliche Tötung
«Ein vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden, da er irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden», teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Die Anklage lautet daher auf fahrlässige Tötung. Dem Beamten drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Der Tod des als Schwarz identifizierten 21-Jährigen hatte bundesweit für Trauer und Entsetzen gesorgt. In mehreren Städten gab es Demonstrationen gegen Polizeigewalt.
Ob es zu einem Hauptverfahren kommt, entscheidet nun das Landgericht Oldenburg.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.






