Das Landgericht München I hat Amazon verboten, seinen Prime-Video-Kunden in Deutschland einseitig Werbung aufzuzwingen. Das Gericht gab am Mittwoch dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände recht und ordnete an, dass Amazon den Kunden ein Berichtigungsschreiben schicken muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Amazon hatte Anfang 2024 seine Prime-Video-Kunden per E-Mail informiert, dass ab Februar begrenzt Werbung eingeführt wird. Wer weiterhin werbefrei schauen wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen. Gegen diese Vorgehensweise klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
Gericht sieht irreführende Kommunikation
Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I bewertete Amazons Vorgehen als Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Das Gericht begründete: Die E-Mail sei irreführend gewesen, weil sie suggerierte, Amazon habe das Recht, Verträge einseitig zu ändern. Weder Amazons Nutzungsbedingungen noch das Gesetz erlaubten solche einseitigen Änderungen. Ein werbefreies Programm sei Vertragsgegenstand gewesen, als die Kunden den Vertrag abschlossen.
Amazon widerspricht den Schlussfolgerungen
Amazon reagierte auf das Urteil mit einer Stellungnahme. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: «Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden.» Das Unternehmen verteidigte sein Vorgehen: «Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert.»
Amazon kündigte an, das Urteil zu prüfen. «Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen», so der Sprecher. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann Amazon Berufung einlegen. Parallel läuft eine Gewinnabschöpfungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon mit einem Forderungsvolumen von mindestens 1,8 Milliarden Euro.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







