Sarkozy startet Haft - erster Ex-Präsident im Gefängnis

upday.com 3 godzin temu
Ex-Präsident Nicolas Sarkozy trifft am Pariser Gericht ein, wo er in der Libyen-Affäre zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde (Symbolbild) (Photo by JULIEN DE ROSA/AFP via Getty Images) Getty Images

Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy muss am 21. Oktober ins Pariser Gefängnis La Santé. Das haben mehrere französische Medien übereinstimmend berichtet. Die Finanzstaatsanwaltschaft in Paris habe dies nach einer Vorladung des 70-Jährigen entschieden.

Der Konservative wurde Ende September in der Libyen-Affäre zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sprach ihn schuldig, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Die Strafe muss er trotz eingelegter Berufung antreten, da das Gericht eine vorläufige Vollstreckung angeordnet hat.

In der Libyen-Affäre geht es um den Vorwurf illegaler Wahlkampffinanzierung für Sarkozys Präsidentschaftskampagne 2007. Der damalige libysche Machthaber Muammar Gaddafi soll Gelder bereitgestellt haben. Das Pariser Strafgericht fand zwar keine Belege für geflossenes Geld, ging aber davon aus, dass Sarkozy versucht habe, sich Gelder zu verschaffen.

Besondere Haftbedingungen für Prominente

Nach Angaben von ntv wird Sarkozy in einer neun Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht. Sein Handy-Zugang soll auf genehmigte Nummern beschränkt werden. Das Gefängnis La Santé verfügt über einen Bereich für Häftlinge, die besonderen Schutz benötigen.

Eine Umfrage von Ende September zeigt laut ntv, dass 61 Prozent der französischen Bevölkerung Sarkozys Inhaftierung unterstützen. Bei einer Abschiedsveranstaltung mit ehemaligen Mitarbeitern habe sich Sarkozy nach ntv-Angaben mit Alfred Dreyfus verglichen.

Historischer Präzedenzfall

Nach Informationen von ntv wird Sarkozy der erste französische Nachkriegspräsident und erste ehemalige EU-Präsident sein, der ins Gefängnis muss. Dies stellt einen historischen Präzedenzfall für die Strafverfolgung hochrangiger politischer Korruption dar.

Sarkozy hatte die Vorwürfe stets vehement bestritten. Aufgrund seines Alters kann er unmittelbar nach Haftantritt eine Freilassung unter Auflagen beantragen. Eine entsprechende Regelung greift in Frankreich für Häftlinge ab 70 Jahren.

Der Ex-Präsident könnte somit seine Strafe außerhalb des Gefängnisses verbüßen. Die endgültige Entscheidung über das Berufungsverfahren steht noch aus.

Verwendete Quellen: "Spiegel", "ntv"

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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