Schattenflotten-Tanker vor Rügen: Gericht stoppt Einziehung durch Zoll

upday.com 1 godzina temu
Der Bundesfinanzhof untersagt dem Zoll die Einziehung des Tankers "Eventin" (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Der Bundesfinanzhof hat dem Zoll untersagt, den Öltanker "Eventin" vorläufig einzuziehen und zu verwerten. Das Schiff liegt seit fast einem Jahr manövrierunfähig vor Rügen – es steht auf der EU-Sanktionsliste als Teil der russischen "Schattenflotte", die Sanktionen umgehen soll.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit «begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen». Damit bestätigte der Bundesfinanzhof eine frühere Entscheidung des Finanzgerichts Greifswald, das bereits die Anordnungen zur Einziehung und Verwertung ausgesetzt hatte. Das Hauptzollamt Stralsund war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen.

Havarie im Januar

Die "Eventin" war im Januar im Rahmen einer Rettungsaktion in die deutschen Hoheitsgewässer geschleppt worden. Das rund 20 Jahre alte Schiff hatte auf dem Weg von Russland nach Indien alle Systeme verloren und war manövrierunfähig geworden. An Bord befinden sich rund 100.000 Tonnen Öl.

Die EU setzte den Tanker erst nach diesem Vorfall auf ihre Sanktionsliste. Mittlerweile stehen mehr als 550 Schiffe auf der EU-Liste der "Schattenflotte".

Rechtliche Argumente

Die Reederei Laliya Shipping Corp. mit Sitz auf den Marshallinseln klagt vor dem EU-Gericht gegen die Aufnahme des Schiffes auf die Sanktionsliste. Sie argumentiert, das Einlaufen in deutsche Gewässer sei unfreiwillig aufgrund eines technischen Defekts erfolgt und falle unter das Nothafenrecht – das internationales Recht sei, das ein Einlaufen in einen Hafen im Notfall erlaubt.

Das Schiff habe nie die Absicht gehabt, sanktioniertes Öl in die EU zu transportieren, so die Reederei. Zudem treffe die Definition von "Schattenflotten-Schiffen" auf die "Eventin" nicht zu.

Umweltsorgen

Die Umweltorganisation WWF äußerte Bedenken wegen einer möglichen Havarie und Verschmutzung der südlichen Ostsee. Finn Viehberg, Leiter des WWF-Ostseebüros in Stralsund, forderte, das Schiff abzupumpen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs erging im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Das rechtliche Tauziehen um den Tanker könnte in einem Hauptsacheverfahren weitergehen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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