Schwere Niederlage für Polen: Verfassungsgericht nicht unabhängig

upday.com 10 godzin temu
Der EuGH stellt Verstoß des polnischen Verfassungsgerichts gegen EU-Recht fest (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Der Europäische Gerichtshof hat Polen am Donnerstag eine schwere Niederlage zugefügt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass das polnische Verfassungsgericht mit zwei Urteilen aus dem Jahr 2021 gegen EU-Recht verstoßen hat und nicht unabhängig ist. Das Urteil stärkt die EU-Kommission im jahrelangen Rechtsstaatskonflikt mit Warschau.

Die Richter stellten fest, dass das polnische Verfassungsgericht «die wesentlichen Merkmale der Unionsrechtsordnung in Frage gestellt» hat. Die beiden umstrittenen Urteile von 2021 hatten den Vorrang des EU-Rechts über nationales Recht bestritten und EuGH-Entscheidungen für nicht bindend erklärt.

Das Gericht entspricht laut EuGH «nicht den Anforderungen an ein durch Gesetz errichtetes, unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne des Unionsrechts». Grund sind «schwerwiegende Unregelmäßigkeiten» bei der Ernennung von drei Richtern im Dezember 2015 sowie des Gerichtspräsidenten im Dezember 2016.

Konflikt geht auf PiS-Regierung zurück

Der Streit wurzelt in der Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung, die Polen von 2015 bis 2023 regierte. Die EU-Kommission sah darin einen Angriff auf die Gewaltenteilung. Die Regierung hatte unter anderem eine Disziplinarkammer für Richter eingeführt, die der EuGH später für rechtswidrig erklärte.

Das polnische Verfassungsgericht, mehrheitlich mit PiS-treuen Richtern besetzt, stellte sich gegen Brüssel. Es argumentierte, der EuGH überschreite seine Kompetenzen durch Einmischung in die polnische Justiz. Die EU-Kommission leitete im Dezember 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Aktuelle Regierung will Reformen rückgängig machen

Die EU-freundliche Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk, seit Dezember 2023 im Amt, hatte die Verstöße bereits vollständig anerkannt. Justizminister Waldemar Zurek kündigte an, das EuGH-Urteil nutzen zu wollen, um Reformen am Verfassungsgericht voranzutreiben – einschließlich der Ernennung neuer, unabhängiger Richter.

Bislang erkennt die Tusk-Regierung die Urteile des bisherigen Verfassungsgerichts nicht an. Die Versuche, die Reformen der Vorgängerregierung rückgängig zu machen, scheiterten jedoch bisher.

Der Europarechtsexperte Franz Mayer von der Universität Bielefeld sagte der Deutschen Presse-Agentur im Vorfeld der Entscheidung: «Es wird eine ganz grundsätzliche Frage über das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht entschieden, an der auch die Funktionsfähigkeit der gesamten Europäischen Union hängt.» Er betonte: «Es wäre in diesen Zeiten schon wichtig, dass der EuGH sehr deutlich macht: Wer bei diesem Klub dabei sein will, soll sich an die Regeln halten.»

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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