Schleswig-Holstein hat am Donnerstag Abschiebungen in den Iran ausgesetzt. Das Bundesland folgt damit Rheinland-Pfalz, das bereits einen temporären Stopp verhängt hatte. Die Entscheidung fällt inmitten anhaltender Proteste im Iran und internationaler Debatten über den Umgang mit dem Regime in Teheran.
Die Kieler Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) ordnete am Donnerstag eine provisorische Aussetzung für drei Monate an. Sie begründete den Schritt mit der katastrophalen Menschenrechtslage im Iran.
Bereits zuvor hatte Rheinland-Pfalz einen temporären Abschiebstopp verfügt. Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) erklärte: «Wer derzeit nach Iran zurückgeschickt würde, wäre einer realen Gefahr für Freiheit und Leben ausgesetzt.»
Bundesregierung lehnt generellen Stopp ab
Grünen-Co-Vorsitzende Franziska Brantner fordert einen sofortigen, bundesweiten Abschiebstopp für iranische Staatsbürger. Sie kritisierte: «Das iranische Regime führt einen offenen Krieg gegen die eigene Bevölkerung, Wegsehen ist keine Option mehr.» Brantner verlangte, dass «schutzbedürftige Menschen nicht in die Hände eines Folterregimes zurückgeschickt werden».
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnte einen generellen Stopp ab. Er begründete dies mit dem Interesse, Straftäter abzuschieben: «Deswegen bin ich nicht bereit, einen Abschiebestopp zu verhängen, wo Straftäter sich dann auch noch davonmachen können.» Deutschland schob im ersten Quartal 2025 fünf Personen nach Iran ab. Dobrindt betonte, dies habe «das in der Vergangenheit kaum stattgefunden» und werde «auch keine bedeutende Rolle spielen».
Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Stopp
Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, keinen generellen Abschiebstopp zu verhängen. Eine Sprecherin des Schweriner Innenministeriums verwies auf die bestehende Pflicht der Ausländerbehörden, jeden Einzelfall zu prüfen. Das Bundesland hatte die Möglichkeit eines ländereigenen Aussetzungsbeschlusses bereits früher genutzt.
Die regionalen Stopps basieren auf Paragraf 60a des Aufenthaltsgesetzes. Dieser erlaubt Bundesländern eine einmalige Aussetzung für drei Monate. Ausnahmen gelten für Gefährder, Straftäter und Personen, die bei der Identitätsfeststellung nicht kooperieren.
Internationale Reaktionen
Die G7-Staaten und die EU drohten dem iranischen Regime mit weiteren Konsequenzen wegen der anhaltenden Gewalt gegen Demonstranten. Brantner forderte zudem maximalen politischen und wirtschaftlichen Druck: «Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen jetzt handeln und den maximalen politischen und wirtschaftlichen Druck auf das Regime erhöhen.» Sie verlangte die Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation.
Bei einem EU-Treffen in Brüssel scheiterte eine Einigung über diese Listung. Länder wie Frankreich, Italien und Spanien äußerten Bedenken. Brantner kritisierte, jedes weitere Zögern stärke die Täter. Sie betonte: «Die Menschen in Iran müssen wissen: Europa steht an ihrer Seite – nicht irgendwann, sondern jetzt.»
Seit Januar 2024 gibt es keinen generellen Abschiebstopp für iranische Staatsangehörige in Deutschland mehr. Die Innenminister der Länder verlängerten den im Dezember 2022 vereinbarten teilweisen Stopp nicht.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.




