In Attendorn im Sauerland hat ein Prozess gegen eine Mutter und deren Eltern neu begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter vor, ihre heute zwölfjährige Tochter mehr als sieben Jahre lang von der Außenwelt abgeschottet zu haben. Polizei und Jugendamt befreiten das Mädchen im September 2022. Es litt unter schweren psychischen und körperlichen Schäden.
Staatsanwältin Christina Lukas sprach bei der Anklageverlesung am Montag von «böswilliger Vernachlässigung» und «aktives Einsperren». Die Mutter habe «aus purer Eigensucht» gehandelt und das Kind «ganz für sich alleine haben» wollen. Das Mädchen durfte nicht zur Schule gehen, hatte keinerlei Sozialkontakte und verlor zehn Kilogramm Gewicht auf nur noch 35 Kilogramm.
Die Mutter isolierte die heute Zwölfjährige von Mitte Juli 2015 bis zum 23. September 2022. Die Mutter hatte den Kontakt zum Vater des Kindes nach dessen ersten sechs Lebensmonaten abgebrochen. Als der Vater im Juni 2015 ein Umgangsrecht forderte und später das gemeinsame Sorgerecht verlangte, täuschte die Angeklagte einen Umzug nach Italien vor und gab falsche Adressen an.
Großeltern halfen beim Verstecken
Die mitangeklagten Großeltern unterstützten die Täuschung aktiv. Sie versteckten Mutter und Kind selbst dann in ihrem Haus, als die Feuerwehr wegen eines Schwelbrands anrückte. Gegenüber den Einsatzkräften behaupteten sie, niemand anderes sei zu Hause.
Bereits seit 2020 hatte es anonyme Hinweise auf das versteckte Kind gegeben. Die entscheidende Information kam am 12. September 2022 von italienischen Behörden, die bestätigten, dass die Mutter nie an der angegebenen italienischen Adresse gelebt hatte. Polizei und Jugendamt retteten die damals Achtjährige elf Tage später.
Schwere Folgen für das Kind
Das Mädchen litt nach der Befreiung unter massiven Störungen. Es hatte Phobien vor allem Unbekannten, schwere Essstörungen und Angst vor Sport. Die Behandlung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie dauerte mehrere Monate bis Mai 2023. Das Kind ist weiterhin in ambulanter Therapie.
Der Mutter drohen bis zu 15 Jahre Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Kindesentziehung und Freiheitsberaubung. Den Großeltern drohen bis zu elf Jahre wegen Beihilfe.
Ein Gutachter hatte bei einer internen Besprechung nach dem ursprünglichen Prozessbeginn am 7. Januar eine möglicherweise erheblich verminderte Schuldfähigkeit der Mutter angedeutet.
Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst schloss die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung vom Verfahren aus. Sie begründete dies mit einem Suizidversuch der Mutter im Januar. Ein Gutachter hatte die öffentliche Selbstwahrnehmung der Frau als «Monster» thematisiert.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.












