Union und SPD streiten über Abtreibungs-Kosten

upday.com 4 godzin temu

Union und SPD interpretieren die Festlegungen zum Schwangerschaftsabbruch im schwarz-roten Koalitionsvertrag völlig unterschiedlich. Die Debatte entzündet sich an der Frage, ob eine Erweiterung der Kostenübernahme durch Krankenkassen eine Legalisierung von Abtreibungen erfordert.

«Eine Veränderung bei Paragraf 218 ist nicht vereinbart und stünde im klaren Widerspruch zur Schutzpflicht des Staates gegenüber dem Ungeborenen und zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes», sagte die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker der «Welt». Die Union sieht keine Notwendigkeit für rechtliche Änderungen.

SPD fordert Kassenleistung für Abtreibungen

Die SPD-Rechtsexpertin Carmen Wegge sieht das anders. «Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen über die aktuelle Regelung hinaus erweitern. Für mich bedeutet das, dass wir diese zu einer Kassenleistung machen wollen», sagte sie.

Wegge argumentiert, dass dafür eine Legalisierung nötig wäre: «Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können.»

Juristin löst Debatte aus

Hintergrund der Debatte ist eine Festlegung im Koalitionsvertrag, auf die die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf hingewiesen hat. Die von der SPD für das Bundesverfassungsgericht nominierte Expertin hatte argumentiert, dass die Formulierung im Koalitionsvertrag eine Legalisierung erfordere.

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle für Frauen in Konfliktsituationen den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. «Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.»

Union interpretiert Vertrag anders

Die Union weist diese Interpretation zurück. Mit der Formulierung sei lediglich die Verbesserung der finanziellen Unterstützung für bedürftige Frauen gemeint, so Winkelmeier-Becker. «Bei geringem Einkommen werden die Kosten schon heute von den Bundesländern aus Steuermitteln übernommen.»

Die CDU-Politikerin erklärte weiter: «In dem Antragsverfahren sind die Krankenkassen das Scharnier, sie leiten die Anträge an die staatlichen Stellen weiter.» Nichts anderes sei gemeint, wenn von einer Erweiterung der Kostenübernahme die Rede sei.

SPD erinnert Merz an Wahlkampf-Aussagen

Wegge widersprach ihrer Unions-Kollegin und verwies auf frühere Aussagen von CDU-Chef Friedrich Merz (CDU). Mit ihrem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Legalisierung hätten sich SPD, Grüne und Linke vor der Bundestagswahl zwar nicht durchsetzen können. Merz habe aber im Zuge der Debatte gesagt, dass er bereit sei, nach der Wahl über eine Legalisierung zu reden.

«Daran werden wir ihn auch messen», kündigte die SPD-Rechtspolitikerin an. Aktuell gilt in Deutschland: Abtreibungen sind rechtswidrig, in den ersten zwölf Wochen aber unter bestimmten Bedingungen straffrei möglich.

Bundeskanzler lässt rechtliche Änderungen offen

Der Bundeskanzler hatte am Freitag bei seiner Sommerpressekonferenz gesagt, die Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag sollten ohne Abstriche umgesetzt werden. «Welche Rechtsfolgen das hat, möglicherweise auch auf den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches, kann ich jetzt nicht abschließend beurteilen», so der Kanzler. Seine Vermutung sei aber, dass man am Strafrecht nichts ändern müsse.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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