Das Landgericht Leipzig verurteilte Schlagersängerin Melanie Müller in zweiter Instanz wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 3.500 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Montag bestätigte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und fällt deutlich niedriger aus als die erste Instanz.
Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 zunächst zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt. Die Strafe umfasste neben der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen auch Drogenbesitz. Gegen dieses Urteil legte Müller Berufung ein.
Der Vorfall in Leipzig
Im September 2022 soll die Sängerin bei einem Auftritt in Leipzig mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Die Geste erinnerte an den Hitlergruß. Das Publikum reagierte auf Müllers Zurufe mit «Heil, Heil, Heil»-Rufen.
Ein Video von der Veranstaltung löste die Ermittlungen aus. Müller bestritt die Vorwürfe durchgängig. Sie erklärte, die Geste sei seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts und habe keinen rechtsextremen Hintergrund.
Positionen im Berufungsverfahren
Die Verteidigung plädierte vor dem Landgericht Leipzig auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 7.200 Euro.
Das Gericht setzte die Strafe mit 3.500 Euro deutlich niedriger an. Als Grund für die geringere Strafe nannte das Gericht Müllers geringes Einkommen.
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