Der Hamburger Kaffeeröster Tchibo zieht gegen Aldi Süd vor Gericht. Der Vorwurf: Der Discounter verkaufe seine Eigenmarke Barissimo unter Produktionskosten – ein möglicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Heute verhandelt das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Berufung von Tchibo, nachdem das Landgericht Düsseldorf die Klage im Januar abgewiesen hatte. Mit einem Urteil wird am ersten Verhandlungstag noch nicht gerechnet.
Tchibo wirft Aldi Süd vor, seit Ende 2023 Kaffee zu Kampfpreisen anzubieten. Bei bestimmten Kaffeesorten soll der Discounter zwei Euro pro Kilo und mehr Verlust einfahren. Tchibo fordert ein Verbot dieser Preispolitik. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen – mit der Begründung, Aldi Süds Vorgehen sei kaufmännisch vertretbar und gefährde weder den Wettbewerb noch solle es Konkurrenten vom Markt drängen.
Kaffeemarkt unter Druck
Der Streit fällt in eine schwierige Phase für die Branche. Die Rohkaffeepreise sind im vergangenen Jahr stark gestiegen, bedingt durch schlechte Ernten. Bohnenkaffee kostete in Deutschland im Oktober nach Angaben des Statistischen Bundesamts fast 58 Prozent mehr als 2020. Tchibo kündigte Anfang des Jahres Preiserhöhungen an.
Lebensmittelhändler arbeiten häufig mit Mischkalkulationen: Attraktive Eckpreisprodukte wie Kaffee werden günstiger angeboten, um Kunden anzulocken – die Verluste gleichen sie über höhere Margen bei anderen Waren aus. Aldi Süd produziert seinen Eigenmarkenkaffee über die Tochtergesellschaft New Coffee selbst.
Experteneinschätzung zur Rechtslage
Rupprecht Podszun, Professor für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, sieht das Urteil der ersten Instanz positiv: «Auf mich wirkte das Urteil des Landgerichts klar und sauber am Gesetz entlang begründet.» Er betont: «Niedrige Preise sind genau das, was Wettbewerb erreichen soll.»
Der Fall zeigt eine grundlegende Verschiebung im Lebensmittelhandel. «Die großen Lebensmittelhändler, die den Markt beherrschen, dringen immer tiefer in die Herstellung ein», erklärt Podszun. Die Händler entwickeln sich damit von reinen Verkäufern zu Lebensmittelkonzernen, die größere Teile der Wertschöpfungskette kontrollieren.
Beide Unternehmen wollten sich vor dem Verhandlungstermin nicht äußern. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen VI-6 U 1/25 beim 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





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