Eine milliardenschwere Handynetz-Auktion aus dem Jahr 2019 muss möglicherweise neu durchgeführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Beschwerde der Bundesnetzagentur abgewiesen und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtskräftig gemacht. Die Kölner Richter hatten entschieden, dass die Auflagen für die Frequenzauktion rechtswidrig erarbeitet worden waren. Das damals von CSU-Politiker Andreas Scheuer geführte Bundesverkehrsministerium habe Einfluss genommen und damit die Unabhängigkeit der Bonner Bundesbehörde untergraben.
Der Breitbandverband Breko sprach von einer «heftigen Klatsche für die Bundesnetzagentur». Behördenchef Klaus Müller kündigte an, das 5G-Frequenzverfahren «zügig neu aufrollen, um möglichst schnell Rechtsklarheit und Planungssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten».
Was jetzt passieren kann
Die Bundesnetzagentur muss das Regelwerk der damaligen Frequenzauktion rückwirkend neu festlegen. Dabei gibt es zwei Optionen: Sie kann den Auflagenkatalog unabhängig neu erarbeiten und zum gleichen Schluss kommen wie 2019. Dann würde sie das gleiche Regelwerk beschließen, und die Auktion müsste nicht neu durchgeführt werden.
Die zweite Möglichkeit: Die Bundesnetzagentur legt rückwirkend andere Regeln fest, und die Auktion muss neu durchgeführt werden. Welche finanziellen Folgen das für den Bund hätte, ist völlig unklar. Branchenbeobachtern zufolge ist eine Neuauflage der Auktion allerdings nicht allzu wahrscheinlich.
Hintergrund der Auktion
Bei der Frequenzauktion 2019 hatten sich Deutsche Telekom, Vodafone, O2 Telefónica und 1&1 zur Zahlung von insgesamt rund 6,6 Milliarden Euro verpflichtet, um bestimmte Frequenzen langfristig nutzen zu können. Eine sogenannte Diensteanbieter-Verpflichtung bekamen sie nicht auferlegt.
Genau diese Verpflichtung hatten die Telekommunikationsunternehmen EWE Tel und Freenet gefordert, die ebenfalls Handyverträge verkaufen und sich hierfür im Netz der Konkurrenten eingemietet haben. Eine Verpflichtung, diese kleinen Telekommunikationsfirmen aufs Netz zu lassen, gibt es nicht. Gäbe es sie, hätten die kleinen Firmen bessere Karten am Verhandlungstisch.
Reaktion der Kläger
Freenet wertete die Gerichtsentscheidung positiv. Mit der Beschwerde in Leipzig habe die Bundesnetzagentur eine aussichtslose «Verzögerungstaktik» gewählt, die nun gescheitert sei. Freenet-Geschäftsführer Rickmann von Platen forderte: «Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen Wettbewerbs-schützende Maßnahmen ergriffen werden.» Er setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur den Auflagenkatalog verändert und darin die Position von virtuellen Netzbetreibern stärkt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.










