Weihnachtsmarkt Magdeburg: Prozess gegen Todesfahrer beginnt - 6 Tote

upday.com 2 godzin temu
Der Täter war gleich nach der Tat festgenommen worden. (Archivbild) Hendrik Schmidt/dpa

Fast elf Monate nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Todesfahrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft Naumburg wirft dem 51-jährigen Taleb al-Abdulmohsen Mord an sechs Menschen und versuchten Mord an 338 weiteren vor.

Etwa 180 Opfer und Angehörige haben sich als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen.

Am 20. Dezember 2024 raste der Angeklagte mit einem 340-PS-Mietwagen durch den Weihnachtsmarkt. Der Angriff dauerte eine Minute und vier Sekunden. Das Fahrtempo lag im Durchschnitt bei 27 Kilometern pro Stunde, erreichte aber Spitzen von 48 Stundenkilometern.

Sechs Menschen starben - fünf Frauen zwischen 45 und 75 Jahren sowie ein neunjähriger Junge. Der Anschlag verletzte oder traumatisierte über 300 weitere.

Größtes Nachkriegsverfahren

Das Landgericht Magdeburg hat fast 50 Verhandlungstage bis zum 12. März 2026 angesetzt. Wegen der außergewöhnlich hohen Zahl von Nebenklägern und rund 40 Anwälten errichtete das Land Sachsen-Anhalt ein Interimsgerichtsgebäude.

Das Gebäude ist 65 Meter lang, 30 Meter breit und bietet Platz für etwa 450 Nebenkläger und ihre Vertreter sowie 200 Zuschauer und Medien. Das Land Sachsen-Anhalt zahlt dafür einen mittleren einstelligen Millionenbetrag.

Das Verfahren gilt als eines der größten der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Hintergrund des Angeklagten

Der gebürtige Saudi kam 2006 nach Deutschland, um sich zum Facharzt ausbilden zu lassen. Im Juli 2016 erhielt er als politisch Verfolgter Asyl.

Er arbeitete als Arzt in der Justizvollzugsanstalt Bernburg und betreute psychiatrisch kranke Straftäter.

Vor der Tat hatte ein Kollege Bedenken über seinen Zustand an Vorgesetzte gemeldet. Mehrere Sicherheitsbehörden hatten mit ihm zu tun, stuften ihn aber wegen seiner Haltung gegen Islamisten nicht als Gefahr ein.

Der Generalbundesanwalt verzichtete darauf, das Verfahren zu übernehmen - die Tat sei «aus persönlicher Frustration» geschehen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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