Zehn Millionen Rückzahlung: 40.000 Commerzbank-Kunden müssen jetzt handeln

upday.com 11 godzin temu
Die Bank hat Zehntausende Kunden angeschrieben, von denen sie vor einigen Jahren Negativzinsen kassierte - sie können sich jetzt Geld zurückholen. (Archivbild) Frank Rumpenhorst/dpa

Die Commerzbank muss rund zehn Millionen Euro an etwa 40.000 Kunden zurückzahlen. Die Bank verschickte am Freitag Briefe. Darin räumt sie ein, dass frühere Vereinbarungen zu Negativzinsen unwirksam waren. Hintergrund sind zwei Gerichtsurteile, die der Bank die rechtliche Grundlage für die umstrittenen Gebühren entzogen haben.

Der Bundesgerichtshof entschied im Februar, dass Negativzinsen auf Tagesgeld- und Sparkonten der Idee des Sparens «diametral entgegenstehen» und damit unrechtmäßig sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtete die Commerzbank im Juni zusätzlich, alle betroffenen Kunden schriftlich über die unwirksamen Klauseln zu informieren. «Dieses Schreiben sei individualisiert per Post oder E-Mail zu versenden», heißt es in dem Urteil.

Die Bank hatte ab Sommer 2021 von Tausenden Kunden 0,5 Prozent Negativzinsen auf Guthaben über 50.000 Euro kassiert. Für einen durchschnittlichen Kunden mit 100.000 Euro auf dem Konto sind laut Verbraucherzentrale Hamburg gegenüber der Süddeutschen Zeitung etwa 250 Euro Rückzahlung möglich. Die Commerzbank stellte die Gebühr Mitte 2022 ein und strich entsprechende Klauseln aus den Verträgen.

Warnung von Verbraucherschützern

Kunden müssen die Rückzahlung aktiv einfordern. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg sagte der Süddeutschen Zeitung: «Die Menschen sollten nicht davon ausgehen, dass die Commerzbank das Geld einfach so erstattet. Mit dem Brief informieren sie nur und hoffen womöglich, dass sich möglichst wenige Menschen melden.»

Klug rät Betroffenen, Musterbriefe für ihre Forderung zu nutzen. Sie appellierte weiter an die Bank: «Die Commerzbank sollte sich nicht auf eine Verjährung berufen, sondern so ehrlich sein und die eingezogenen Negativzinsen zurückerstatten.» Die Bank erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung lediglich: «Die Commerzbank beachtet die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.» Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Hintergrund: Negativzinsen-Ära

Banken und Sparkassen hatten Negativzinsen eingeführt, weil die Europäische Zentralbank ab Juni 2014 selbst Strafzinsen auf Einlagen bei ihr verlangte. Viele Institute gaben diese Kosten an Kunden weiter. Nach der Zinswende im Juli 2022 schafften die Geldhäuser die umstrittenen Gebühren wieder ab.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bereits 2021 Klage gegen die Commerzbank eingereicht. Der Fall ging durch mehrere Instanzen, bis das Oberlandesgericht Frankfurt im Juni das endgültige Urteil fällte.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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