Das Berufungsverfahren gegen Schlagersängerin Melanie Müller wegen des Vorwurfs des Hitlergrußes und Drogenbesitzes geht in die Endphase. Am Montag findet am Landgericht Leipzig die nächste und voraussichtlich letzte Verhandlung statt. Die Kammer muss noch über zwei Beweisanträge der Verteidigung entscheiden.
Der 37-Jährigen wird vorgeworfen, bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden Ermittler zudem 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette. Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 erstinstanzlich verurteilt.
Deutlich härteres Urteil als gefordert
Die Strafe fiel drastisch aus: Das Gericht verhängte eine Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro – insgesamt 80.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich lediglich 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert, also 5.700 Euro. Der Richter ging damit erheblich über die Forderung der Anklage hinaus.
Müller bestreitet die Vorwürfe seit Beginn des Berufungsverfahrens. Ihre Verteidigung argumentiert, die fragliche Geste habe der Publikumsanimation gedient und keine politische Bedeutung gehabt. Auch den Drogenbesitz weist die Verteidigung zurück und plädiert auf Freispruch in beiden Anklagepunkten.
Die gebürtige Oschatzerin wurde 2014 bekannt, als sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" gewann. Anschließend trat sie in zahlreichen weiteren TV-Formaten auf.
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