Der Bundestag stimmt heute Abend über die Wahleinsprüche des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) ab. Die Partei hatte bei der Februar-Bundestagswahl die Fünf-Prozent-Hürde um 9.529 Stimmen verfehlt und spricht von Zählfehlern zu ihren Lasten. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt, die Einsprüche abzulehnen – BSW spricht von einer «Blamage» und kündigt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht warf dem Bundestag gegenüber AFP schwere Vorwürfe vor. Sie sprach von «offenkundiger Zählfehler und Unregelmäßigkeiten».
Besonders scharf kritisierte sie das Verfahren: «Dass bei einer Wahlprüfung Abgeordnete Richter in eigener Sache sind und dies schamlos ausnutzen, kennt man sonst nur aus einer Bananenrepublik», sagte Wagenknecht.
Der neue BSW-Chef Fabio de Masi verwies auf die Dokumentation der Partei. Man habe «etliche Zählfehler bei einen extrem knappen Wahlergebnis dokumentiert», erklärte er gegenüber AFP. Die Landeswahlleiter hätten «selbst eingeräumt, dass die von uns dokumentierten Anomalien mit hoher Wahrscheinlichkeit Falschzählungen zu Lasten des BSW sind, die jedoch nicht mehr geprüft wurden».
Ausschuss empfiehlt Ablehnung
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags schloss, dass kein relevanter Wahlfehler vorliege. Bei der Abstimmung im Ausschuss stimmten Union, SPD, Grüne und Linke für die Ablehnung. Nur die AfD unterstützte die BSW-Forderung, das Ergebnis zu überprüfen.
BSW zeigt sich dennoch optimistisch. Wagenknecht geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht «im Namen der Demokratie eine Neuauszählung anordnen» werde.
De Masi berief sich auf ein Urteil von 1991, wonach das Gericht entschieden habe, «dass in einer solchen Konstellation vollständig nachgezählt werden muss». Die Partei kündigte an, Klage in Karlsruhe einzureichen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







