Das Bundeskabinett hat in Berlin eine Kürzung der Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge beschlossen. Wer nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommt, erhält künftig geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld. Für Alleinstehende sinkt der monatliche Satz damit von 563 auf 441 Euro. Die Regelung folgt dem schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) legte den Entwurf für das Leistungsrechtsanpassungsgesetz vor. «Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen», erklärte das Arbeitsministerium. Die Leistungen für nach April Gekommene liegen damit unter denen der bereits eingereisten ukrainischen Geflüchteten.
Hunderttausende im Bürgergeld
Im Oktober lebten rund 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland, ein Jahr zuvor waren es 1,18 Millionen. Rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer hatten zuletzt Anspruch auf Bürgergeld, darunter rund 200.000 Kinder. 6,3 Milliarden Euro wurden an sie 2024 ausgezahlt.
Rund 242.000 Geflüchtete aus der Ukraine waren laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im vierten Quartal 2024 in Arbeit. Innerhalb eines Jahres haben rund 124.000 Betriebe mindestens einen Geflüchteten aus der Ukraine eingestellt.
Integration in den Arbeitsmarkt bleibt Ziel
Ziel der Bundesregierung bleibe die schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit und Gesellschaft, versicherte das Ministerium. Bas' Vorgänger Hubertus Heil (SPD) hatte dafür einen sogenannten Job-Turbo gestartet: Hunderttausende Geflüchtete sollten schnell von Sprach- und Integrationskursen in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das Motto: Lieber einen Job, auch wenn es mit dem Deutsch noch nicht perfekt klappt, als in die Arbeitslosigkeit.
Arbeitsfähige Geflüchtete ohne Arbeit sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, sich um einen Job zu bemühen. Bei Bedarf sollen sie Unterstützung der Arbeitsagenturen bekommen - bis hin zur Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit.
Übergangsregelung für Bestandsfälle
Die Stichtagsregelung April 2025 soll Bürokratie-Aufwand und rückwirkende Verrechnungen vermeiden. Wer bereits im Bürgergeld ist, bekommt dieses so lange, bis sein Bescheid ausläuft. Betroffen von dem Gesetz sind alle Hilfsbedürftigen, die erstmals nach dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz erhalten haben.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









