Banken müssen Kunden über Negativzins-Verbot informieren

upday.com 1 dzień temu

Banken müssen Kunden über die Unwirksamkeit von Negativzinsen informieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat unanfechtbar entschieden, dass Kreditinstitute betroffene Verbraucher aktiv über geänderte Geschäftsbedingungen benachrichtigen müssen.

Das Urteil gegen eine deutsche Geschäftsbank basiert auf dem höchstrichterlichen Verbot von Negativzinsen durch den Bundesgerichtshof im Februar. Der BGH hatte entschieden, dass Banken auf Spar- und Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte erheben dürfen.

Information reicht nicht aus

Eine bloße Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Einstellen der Information auf der Online-Banking-Seite genügen nicht. Das OLG Frankfurt entschied auf Klage von Verbraucherschützern, dass die Kunden beispielsweise per Brief oder E-Mail informiert werden müssen (Az.: 3 U 286/22).

Das Gericht will ausdrücklich ältere Kunden schützen, die möglicherweise im Online-Banking nicht versiert genug sind. Die Information sei auch notwendig, um falsche Rechtsvorstellungen bei den Verbrauchern richtigzustellen.

Negativzinsen in der Niedrigzinsphase

Viele Institute hatten in der Niedrigzinsphase sogenannte Negativzinsen von ihren Kunden kassiert. Sie waren selbst bei der Europäischen Zentralbank zu entsprechenden Zahlungen verpflichtet und gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter.

Der Bundesgerichtshof hatte in Karlsruhe entschieden, dass Banken - anders als bei vielen Girokonten - auf Spar- und Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte erheben dürfen. Eine automatische Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Entgelte soll es nach dem BGH-Urteil (Az. XI ZR 61/23 u.a.) aber nicht geben.

Kunden müssen selbst aktiv werden

Vielmehr müssen die Kunden individuell ihre Ansprüche gegen ihre Bank geltend machen. Ein entsprechendes Schreiben des Instituts könnte durchaus einen Anstoß dafür geben.

Die beklagte Bank hat nun zwei Monate Zeit, die Schreiben zu verschicken. Wer in der Niedrigzinsphase Negativzinsen gezahlt hat, bekommt möglicherweise bald Post von seinem Kreditinstitut.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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