BGH entscheidet über Vorher-Nachher-Bilder bei Botox

upday.com 7 godzin temu

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss eine wegweisende Entscheidung treffen: Dürfen Anbieter von Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Bildern werben? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen das Unternehmen Aesthetify der bekannten Ärzte und Influencer «Dr. Rick und Dr. Nick».

Das Unternehmen hatte auf seiner Internetseite und bei Instagram Behandlungen mit Botox oder Hyaluronsäure mit entsprechenden Vergleichsbildern beworben. Die Verbraucherschützer sehen darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und fordern Unterlassung.

Strenge Werberegeln für Schönheitseingriffe

Für operative plastisch-chirurgische Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, gelten nach deutschem Recht strenge Werberegeln. Laut Heilmittelwerbegesetz dürfen diese außerhalb von Fachkreisen nicht «durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff» beworben werden.

In Karlsruhe geht es um die zentrale Frage, ob auch minimalinvasive Behandlungen wie das Unterspritzen von Botox oder Hyaluronsäure unter dieses Verbot fallen. Aesthetify nutze schon «seit geraumer Zeit» keine Vorher-Nachher-Bilder mehr, sagt Dominik Bettray («Dr. Nick») vor der Verhandlung.

Ärzte sehen Bilder als Information

Das sei allerdings schade, da sie eine enorme Rolle für Verbraucher spielten, findet Bettray. «Es ist wichtig, dass der Patient weiß, was er zu erwarten hat», erklärt er gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. «Wir bekommen sehr, sehr viele Nachrichten von unseren Patienten, die sich Vorher-Nachher-Bilder wünschen.»

Bettray selbst würde die Vergleichsbilder nicht als Werbung bezeichnen, sondern als Informationen für Verbraucher. Für die sei «volle Transparenz und volle Information» wichtig, ergänzt Co-Geschäftsführer Henrik Heüveldop («Dr. Rick»).

Unterschiedliche Risikoprofile im Streit

Nach Ansicht der Ärzte fallen die minimalinvasiven Behandlungen, die Aesthetify an sechs deutschlandweiten Standorten anbietet, nicht unter das gesetzliche Verbot für Vergleichsbilder. Denn es handele sich eben nicht um operative plastisch-chirurgische Eingriffe.

Minimalinvasive Behandlungen hätten «ein ganz anderes Risikoprofil», das eher mit einer Tätowierung oder einem Ohrloch-Piercing vergleichbar sei, meinen sie. Das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen benenne auf seiner Internetseite selbst die Risiken, die mit den Behandlungen einhergehen könnten.

Verbraucherschützer warnen vor Verharmlosung

Dazu zählten zum Beispiel Schwellungen, blaue Flecken oder auch Infektionen, allergische Reaktionen und Embolien, sagt Susanne Punsmann, Anwältin der klagenden Verbraucherzentrale. Doch wenn auf Vorher-Nachher-Fotos ausschließlich das positive Endergebnis gezeigt werde, bestehe die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Risiken der Behandlung komplett ausblendeten.

«Vorher-Nachher-Bildern sind auch bei anderen Anbietern sehr verbreitet», erklärt die Rechtsanwältin. Der Markt für das Unterspritzen von Hyaluron oder Botox sei «riesig». Mittlerweile würden die Eingriffe von anderen Anbietern teils sogar als «Hyaluron-to-go» im Einkaufszentrum verkauft und wirkten dabei so harmlos wie ein Friseurbesuch.

Gericht sieht operative Eingriffe

Das Oberlandesgericht Hamm hatte der Klage der Verbraucherzentrale im August vergangenen Jahres stattgegeben und Aesthetify auf Unterlassung verurteilt. Es stufte die minimalinvasiven Behandlungen ebenso wie die Kläger als operative plastisch-chirurgische Eingriffe im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes ein.

Dafür brauche es kein Skalpell oder Messer, so das Gericht. Es genüge jedes Instrument, mit dem Form- und Gestaltveränderungen an den Organen oder der Körperoberfläche vorgenommen würden.

Verbraucherschützer fordern weitere Reformen

Aber auch wenn der BGH der Einschätzung der Vorinstanz folgen sollte, sieht Rechtsanwältin Punsmann kaum Grund zum Aufatmen. «Der Markt für Schönheitseingriffe ist groß und hart umkämpft», sagt sie. Vor allem Anbieter ohne nachgewiesene Expertise wie eine entsprechende Facharztausbildung seien sehr kreativ und schreckten vor Werbeverstößen nicht zurück.

Die Konferenz der Verbraucherschutzminister habe im Mai beschlossen, die Werbung für Schönheitsoperationen weiter einschränken zu wollen. «Das wäre wünschenswert, um dem Wildwuchs im Netz entschieden und nicht nur mit der Klärung juristischer Einzelfragen entgegenzutreten», findet die Juristin.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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